Reformierte und römisch-katholische Kirchen
Gemeinsames Zeichen der Hoffnung
Die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche in der Schweiz setzen in Zeiten der Coronakrise zusammen ein Zeichen der Verbundenheit, Gemeinschaft und Hoffnung.
Bis Gründonnerstag werden im ganzen Land jeweils am Donnerstagabend Kerzen auf den Fenstersimsen entzündet. Die Menschen sind zum gemeinsamen Gebet eingeladen. Dazu wollen wir im Oberen Simmental am Donnerstagabend um 20 Uhr in allen Kirchen die Glocken läuten.
Gottesdienste finden aufgrund der vom Bund vorgegebenen Bestimmungen (Stand 20. März 2020) vorerst keine statt. Die Kirchgemeinden bemühen sich um Alternativen. Auch am Sonntag wollen wir das Kirchengeläut beibehalten und zum Gebet zu Hause aufrufen. Unsere Gemeindeglieder sind herzlich eingeladen, einen der vielen Gottesdienste im Radio oder Fernsehen mitzufeiern. Auf der Homepage der reformierten Kirche Zweisimmen finden Sie einen Online-Sonntags-Gottesdienst, der in der Kirche aufgezeichnet wurde.
Beisetzungen und Trauerfeiern können momentan im kleinen Personenkreis von maximal 10 bis 20 Personen auf dem Friedhof durchgeführt werden. Es besteht die Möglichkeit, eine spätere Abdankungsfeier in der Kirche durchzuführen. Wir bitten um Verständnis, dass die Pfarrpersonen, die zu einer der Risikogruppen gehören, keine Trauerfeiern und Beerdigungen halten dürfen; in der Zweisimmer Kirchgemeinde betrifft dies Pfarrer em. Günter O. Fassbender. Wenden Sie sich bei einem Todesfall bis auf Weiteres bitte zunächst an Pfarrerin Linda Grüter.
Der kirchliche Unterricht ist ausgesetzt und Lager können bis auf Weiteres nicht stattfinden. Für die Durchführung der Konfirmationen setzen wir uns mit den entsprechenden Familien in Verbindung.
Die Landeskirche ruft die Pfarrpersonen auf, persönliche Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Telefonischer und E-Mail-Kontakt ist aber jederzeit möglich und erwünscht. Für seelsorgerliche Anliegen sind die Pfarrpersonen telefonisch erreichbar (siehe Kirchen in dieser Ausgabe). Informationen über Hilfsangebote, seelsorgerliche Unterstützung und Gottesdienstalternativen informieren die jeweiligen Kirchgemeinden mit Inseraten, Flugblättern, Aushängen und auf ihren jeweiligen Internetseiten.
Alle Massnahmen gelten momentan bis zum 19. April und können sich laufend wieder ändern.
Erstellt am: 29.03.2020