Kantonales Raumplanungsgesetz

Noch genügend Freiraum für Entwicklungen im Simmental?

Das Raumplanungsgesetz war im März 2005 bereits Tatsache. Nach der Keule durch die Annahme der Zweitwohnungs-Initiative trifft die Ratifizierung des Raumplanungsgesetzes unsere Region erneut sehr hart. Heute Donnerstag, 18. Dezember läuft die Frist für die Vernehmlassung und öffentliche Mitwirkung zum «Richtplan 2030» ab. Gibt es bei diesem Vorschlag der Regierung noch genügend Freiraum für Entwicklungen im Simmental?

Noch genügend Freiraum für Entwicklungen im Simmental?

Das Simment ist im Richtplan wohl als Zubringer für das Saanenland gedacht, ab Zweisimmen existiert das Tal nur noch als Streusiedlung und als Gebiet schützenswerter Landschafts-Architektur.

Mit vier Ausnahmen (Wimmis 13,9%, Erlenbach 11,9%, Därstetten 18% und Oberwil 18,3%) liegt der Zweitwohnungsanteil in allen anderen Gemeinden zum Teil weit oberhalb der geforderten 20 Prozent. Damit wird sich die zukünftige Bautätigkeit auf Reparaturen und auf den Erstwohnungsbau beschränken müssen. Auch wenn die Gesetzgebung noch auf sich warten lässt (der Entwurf des Bundesrates ist bei den beiden Räten), macht die heutige Ausführungspraxis das Bauen in den betroffenen Gemeinden fast unmöglich. Ein Blick in die regionalen Amtsblätter zeigt, dass kaum noch Baupublikationen veröffentlicht werden. Auch wenn der Auftragsbestand bei vielen Unternehmen im Baugewerbe für das 2015 noch ansehnlich ist, wird das Durchsetzen der Zwanzigprozent-Klausel einige Unternehmen in Schwierigkeiten bringen. Die Signale sind gesetzt.

Der Druck aus dem Richtplan des Kantons Bern auf unser Gebiet

Auf diesen Druck kommt nun die Ratifizierung des Raumplanungsgesetzes. Im Richtplan des Kantons Bern der zurzeit bei den Gemeinden in der Vernehmlassung ist, haben Simmentaler Gemeinden in den nächsten 15 Jahren kaum noch Chancen, sich weiter zu entwickeln (Wimmis 4%, Därstetten 4%, Oberwil 4%, Boltigen 1% und St. Stephan 1%).

Das Raumplanungsgesetz sieht das Wachstum entlang der grossen Achsen vor, will die Zersiedlung bremsen und die Verdichtung in den Zentren ermöglichen und nur Gebiete mit öffentlichem Verkehr weiter fördern.

Es stellt sich die Frage, ob es Ziel und Zweck des Richtplanes ist, die Randregionen auszuhungern meint Beat Schneider, Gemeindeverwalter von Wimmis?

Den Gemeinden (Zweisimmen 8% und Lenk 8%) wird im Richtplan wegen ihrem funktionierenden Tourismus ein etwas höherer Zuwachs zugestanden. Leider haben diese beiden Gemeinden einen nicht gerade komfortablen Zweitwohnungsanteil (Zweisimmen 43,2 Prozent und die Lenk 69,3 Prozent ).

Simmental und Engstligental sind nicht von kantonaler Bedeutung

Die Simmentalachse ist im Richtplan wohl als Zubringer für das Saanenland gedacht, ab Zweisimmen existiert das Obersimmental nur noch als Streusiedlung und als Gebiet schützenswerter Landschafts-Architektur. Das Skigebiet «Adelboden Lenk dänk» wird von allen Schweizerischen Stellen gelobt und ausgezeichnet. Die Bergbahnen in diesem Gebiet gehören zu den besten in der Schweiz und weisen Erträge aus, von denen «Zentren von kantonaler Bedeutung» nur träumen können. Trotzdem hat das Gebiet Obersimmental und das Engstligental mit Lenk und Adelboden nach dem Richtplan des Kantons Bern keine kantonale Bedeutung. Die gleiche Kantonsregierung erwartet aber, dass in diesem Gebiet ein blühender Tourismus mit neuen Logiernächten betrieben wird. Wie der Tourismus ohne Flächenwachstum nur mit Verdichtung in den Zentren wachsen soll, steht nicht im Richtplan.

Verdichten, aber wie?

Die meisten Dorfzentren im Obersimmental und im Saanenland bestehen oft aus Zweitwohnungen, die seit der Annahme der Initiative nicht mehr verdichtet werden können. Der Bedarf an Erstwohnungen in unseren Zentren ist eher klein. Zudem lassen die vorhandenen Bauvorschriften die Verdichtung in den Zentren kaum zu. Hochhaus ähnliche Bauten sind fast in allen Gemeinden unserer Region nicht möglich, weil man den Charakter der Dorfbilder (auch nach dem Heimatschutz) nicht verändern darf. Die Entwicklung der Landregion wird durch den Richtplan massiv eingeschränkt. Eine Weiterentwicklung in den Gemeinden unter den gegebenen Vorschriften ist kaum noch möglich.

Öffentlicher Verkehr

Viele Gemeinden haben ihren öffentlichen Verkehr für den Tourismus ausgelegt und wirtschaftlich orientiert. Diese öffentlichen Verkehrsmittel entsprechen den kantonalen Vorschriften nicht und gelten für den Richtplan nicht als öffentlicher Verkehr. Damit werden nach dem Richtplan dezentrale Baureserven wegen fehlenden öffentlichen Verkehrs von den Gemeinden kaum gefördert werden können. Zudem ist unklar, ob vorhandene Baulandreserven von den Gemeinden ausgezont werden müssen oder nicht. Die Gemeindebehörden stellen einheitlich fest, dass sie nur gemeinsam genügend Gewicht für unsere Region in Bern erreichen können.

Walter Zeller