Bundesgericht weist Beschwerden ab

Verurteilung von Nils Fiechter wegen Rassendiskriminierung rechtskräftig

Das Bundesgericht hat am heutigen Donnerstag, 10. März die Beschwerde von Nils Fiechter, Co-Präsident der Jungen SVP des Kantons Bern, Gemeindeverwalter von Oberwil und Grossratskandidat für die SVP, gegen seine Verurteilung wegen Rassendiskriminierung abgewiesen. Das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern ist damit rechtskräftig.

Verurteilung von Nils Fiechter wegen Rassendiskriminierung rechtskräftig

Nils Fiechter (links) und der gleichsam verurteilte Co-Präsident der JSVP Bern Adrian Spahr beim Verlassen des Gerichtsgebäudes in Lausanne.

Fiechter hatte, gemeinsam mit dem ebenfalls verurteilten Co-Präsidenten der Jungen SVP Bern Adrian Spahr, im Februar 2018 im damaligen Grossratswahlkampf unter anderem auf Facebook einen Textbeitrag und eine Zeichnung veröffentlicht. Die Zeichnung zeigte einen Transitplatz für Fahrende mit einem Abfallberg; im Hintergrund war eine leicht dunkelhäutige Person zu sehen, die im Freien ihre Notdurft verrichtet. Im Vordergrund wurde eine als «Schweizer» erkennbare Person (mit Tracht und Kappe mit Schweizerkreuz) abgebildet, die sich mit angewidertem Gesicht die Nase zuhält. Im oberen Teil des Bildes fand sich der Text «Millionenkosten für Bau und Unterhalt, Schmutz, Fäkalien, Lärm und Diebstahl etc. Gegen den Willen der Gemeindebevölkerung». Unter dem Bild folgte der Text «Wir sagen NEIN zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner» und ein Aufruf zur Wahl der JSVP-Kandidaten.

Nach einer Verurteilung wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis Strafgesetzbuch) durch das Regionalgericht Bern-Mittelland bestätigte das Obergericht des Kantons Bern die Schuldsprüche im Dezember 2019. Mit der Abweisung der hiergegen gerichteten Beschwerde durch das Bundesgericht ist der ordentliche Rechtsweg beendet.

Keine Einigkeit bei den Richtern, Enttäuschung bei Fiechter

Einig waren sich die fünf Bundesrichter allerdings nicht: mit einer Mehrheit von 3:2 Stimmen fiel die Entscheidung nach rund zweistündiger öffentlicher Beratung am Bundesgericht in Lausanne denkbar knapp aus.

Nils Fiechter zeigte sich im Anschluss denn auch enttäuscht und verwies darauf, dass sich zwei der fünf Bundesrichter für einen Freispruch aussprachen. Gegen die Entscheidung mit «fremden Richtern» vorzugehen, kann Fiechter sich allerdings nicht vorstellen: «Ich akzeptiere die Entscheidung des höchsten Schweizer Gerichts», erklärt er und machte deutlich, dass er eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht in Betracht ziehe.

Keine Auswirkungen auf Anstellung als Gemeindeverwalter

Keine unmittelbaren Konsequenzen muss Fiechter für seine berufliche Tätigkeit als Gemeindeverwalter in Oberwil befürchten. Der ebenfalls in Lausanne anwesende Gemeindepräsident Michael Blatti stärkte seinem Mitarbeiter den Rücken: «Nils Fiechter leistet als Gemeindeverwalter in Oberwil eine sehr gute Arbeit und daran wird die Entscheidung des Bundesgerichts nichts ändern.»

Im Übrigen hält Fiechter an seiner Kandidatur für den Grossen Rat fest.

Weitere Informationen zum Thema folgen in der nächsten Ausgabe der Simmental Zeitung (17. März).