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Orientierungsversammlung Gemeinde St. Stephan

Das Organisationsreglement und die Verordnung liegen auf

Für die Gemeinde St. Stephan steht ein neu überarbeitetes Organisationsreglement mit dazugehöriger Verordnung zur Diskussion. Der Gemeinderat soll von neun auf sieben Mitglieder verkleinert werden. Die öffentliche Vorstellung des 30-seitigen Entwurfs stiess bei der Bevölkerung auf geringes Interesse.

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Das Organisationsreglement und die Verordnung liegen auf

Die Arbeitsgruppe Organisationsreglement hat sich intensiv mit der Überarbeitung befasst: Gemeinderat Ruedi Werren, Gemeindeverwalter Beat Zahler, Vizepräsidentin Käthi Rösti, Gemeinderat Matthias Gobeli und Gemeindepräsident Albin Buchs.

Die heute noch gültige Gemeindeordnung der Gemeinde St. Stephan wurde im Jahr 2000 in Kraft gesetzt. In der Zwischenzeit wurden verschiedene Anpassungen gewisser Artikel vorgenommen. So wurde die Finanzkompetenz des Gemeinderates erhöht. Es folgte die Einführung des Gemeindeverwaltermodells. Mit der Aufgabenübertragung der Sekundarschule an das Oberstufenzentrum wurden die Schulkreise aufgehoben. Letztlich benötigte die Übernahme der Wasserversorgung entsprechende Anpassungen. All dies veranlasste den Gemeinderat zu einer grundlegenden Überarbeitung der Gemeindeverfassung.

Nun liegt der Entwurf des neuen Organisationsreglements (OgR) der Bevölkerung bis 27. Juni 2015 zur öffentlichen Mitwirkung vor. Zur Umsetzung und zur Regelung der organisatorischen Veränderungen hat der Gemeinderat, als abschliessende Instanz, auch einen Verordnungsentwurf aufliegend. Am Dienstag der Vorwoche wollte Gemeindepräsident Albin Buchs anlässlich einer Informationsveranstaltung bei der Bevölkerung das Interesse für das neue OgR wecken. Nur gerade 23 Personen fühlten sich angesprochen und liessen sich im Mehrzweckraum im Schulzentrum Moos über die Neuerungen ins Bild setzen.

Verkleinerung des Gemeinderates

Zu den wesentlichen Änderungen im neuen OgR gehört die Reduktion von neun auf sieben Gemeinderatsmitglieder mit gleichzeitiger Verlängerung um eine Amtsdauer auf deren drei. Für den Gemeindepräsidenten sind deren vier Amtsperioden vorgesehen. Mit je einem zugesicherten Sitz für die äussere und die innere Gemeinde sowie für den Fermel bleibt der örtliche Minderheitenschutz gewährleistet. Zur Beibehaltung der Kontinuität wird auch am zweijährigen Wahlmodus festgehalten. Die personelle Ratsreduktion bedingt eine grundlegende Neuverteilung der einzelnen Ressorts. Zur Unterstützung der Gemeinderäte sollen bisherige wie auch neu gegliederte Kommissionen mehr Aufgaben aber auch erweiterte Kompetenzen erhalten.

Kommissionen mehr miteinbeziehen

Anlass zur anschliessenden Diskussionsrunde gab einerseits die Amtszeiterweiterung verbunden mit dem zeitlichen Aufwand der Ratsmitglieder. Es wird befürchtet, dass dadurch die mögliche Kandidatensuche noch schwieriger wird. Auch zu reden gaben die Verteilung der einzelnen Ressorts und die Kompetenzverlagerung vom Gemeinderat zu den Kommissionen. Gemeindepräsident Buchs begründete: «Das Ziel dieser Anpassungen ist, dass die Kommissionsmitglieder sich intensiver mit den Projekten auseinander setzen müssen und vermehrt zur Mitverantwortung beigezogen werden.» Mit der Anregung aus der Mitte, dass die jeweiligen Entschädigungen zu überprüfen seien, wird sich der Gemeinderat noch eingehend beschäftigen müssen.

Gemeindepräsident Buchs ruft die Bevölkerung von St. Stephan auf, von der Mitwirkung mit Anregungen wie mit kritischen Fragen Gebrauch zu machen. Das Verfassungswerk geht anschliessend zur Vorprüfung zum Amt für Gemeinde und Raumordnung (AGR). Die Gemeindeversammlung in der zweiten Jahreshälfte soll abschliessend darüber befinden. Es ist vorgesehen, das neue OgR am 1. Januar 2016 in Kraft zu setzen.

Erstellt am: 18.06.2015

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