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Alpstall Gandlauenen

Ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts kommt die Gemeinde St. Stephan teuer zu stehen

Mit Urteil vom 16. Februar 2021 wies das Verwaltungsgericht des Kantons die Beschwerde der Gemeinde gegen die aus Tierschutzgründen geforderten Anpassungen der gemeindeigenen Alp Gandlauenen ab. Es treffe zu, dass im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tierschutzverordnung bereits bestehende Ställe für Milchkühe im Sömmerungsgebiet lediglich eine Standplatzbreite von 99 Zentimeter und im Mittellangstand eine Standplatzlänge von 185 Zentimeter aufweisen müssten. Diese Ausnahmeregelung sei nach Anmerkung 2 zum Anhang 1 der Tierschutzverordnung aber nur dort erlaubt, wo die Tiere nicht länger als acht Stunden pro Tag im Stall gehalten würden.

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Ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts kommt die Gemeinde St. Stephan teuer zu stehen

Der Stall auf der Alp Gandlauenen entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen des Tierschutzgesetzes um wenige Zentimer nicht mehr.

Eine Ausweitung dieser Ausnahmevorschrift sei nicht vorgesehen. Würden die Tiere regelmässig länger als acht Stunden eingestallt, könne die Ausnahmeregelung nicht geltend gemacht werden. Ferner hält das Gericht fest, auch in Anbetracht der hohen Anpassungskosten sei die dem Grundeigentümer zugestandene Bestandesgarantie nicht verletzt worden. Bereits der Verordnungsgeber habe sich Überlegungen zur Verhältnismässigkeit und zu den finanziellen Folgen gemacht. Er habe es als verhältnismässig erachtet, dass bereits amortisierte Bauten anzupassen seien, und habe dem Eigentümer dafür eine Frist von fünf Jahren gewährt.

Zur Frage, ob die Gesetzmässigkeit der Achtstunden-Regel gegeben sei, sagt das Verwaltungsgericht: Die für bestehende Ställe im Sömmerungsgebiet als Ausnahme zugelassenen kleineren Standplätze seien für heutige Kühe eigentlich zu klein. Es erscheine deshalb mit Blick auf das Tierwohl sachgerecht, die Dauer, während der die Tiere täglich auf zu kleinen Standplätzen verbringen müssten, auch in Sömmerungsställen zu begrenzen. Es kommt deshalb zum Schluss, die Beschwerde sei abzuweisen und der Stall sei bis zur Sömmerung 2021 anzupassen.

Die Gemeinde beabsichtigt, das Baugesuch demnächst zu publizieren.

Erstellt am: 10.03.2021

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Kommentare
benu 01.04.202108:38 Uhr

Ich bezahle aber gerne noch einen Schtutz mehr pro Liter damit die Kühe wie Lebewesen und nicht wie Ertragsware gehalten werden - sowohl in Lörrach DE wie auch im nahen Simmental.

Glatzi 12.03.202110:31 Uhr

Super danke Tierschützer, und als nächstes beklagt ihr euch wieder, dass die Schweizer Milchprodukte im Vergleich zu Deutschland viel zu teuer seien und womöglich fahrt ihr dann aus dem Fernen Simmental noch nach Lörrach DE um billig einzukaufen.
Der Tierschutz ist unter andererm massiv Mitverantwortlich, für teure Schweizer Milch-Fleischprodukte.


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