Bundesfeier mit Bundesrat Albert Rösti in Wimmis
Die Schweiz als «Sonderfall»
Die Gemeinde Wimmis lud am 1. August zur Bundesfeier ein, welche von Gemeindepräsident Peter Schmid moderiert wurde. Bundesrat Albert Rösti hielt die Festrede mit dem Thema: «150 Jahre Verfassungsrevision von 1874 – einige Gedanken zu unseren Volksrechten.» Musikalisch wurde der Anlass vom Jodlerklub und der Musikgesellschaft Wimmis begleitet. Ebenso wurden Bürgerbriefe überreicht und Bürgerehrungen vorgenommen.
Albert Rösti in Wimmis
Bei der Bundesfeier am 1. August fanden sich rund 250 Personen zum Brunch in der Aula der Schulanlage Chrümig in Wimmis ein. Gemeindepräsident Peter Schmid moderierte die Feier und wurde dabei von Gemeinderatspräsidentin Barbara Josi unterstützt. Musikalisch wurde der Anlass von der MG Wimmis, unter Dirigent Luca Belz, mit dem «Bundesrat-Gnägi Marsch», dem «Bundesrat Rösti Marsch» oder dem «Rumisberger Marsch» begleitet. Der Jodlerklub Wimmis, unter der Leitung von Stefanie Rubin, sang «Bärgkristall» und «Geburtstagsjuitz.»
Bundesrat Albert Rösti machte sich einige Gedanken zu den Volksrechten in der Schweiz. «Am Schluss des Bundesbriefes steht: ‹Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.› Darum sind wir heute hier und feiern den Geburtstag der Schweiz. Anfang August 1291 wurde das Dokument unterzeichnet, das am Beginn unserer Unabhängigkeit steht. Und auch am Beginn einer langen Entwicklung – einer Entwicklung in vielen Schritten hin zum modernen, direktdemokratischen Rechtsstaat von heute», begann der Bundesrat.
«Einen der ganz wichtigen Schritte tat die Schweiz vor 150 Jahren. Darum können wir heute nicht nur den Anfängen der Schweiz gedenken, sondern auch ein Jubiläum unserer Volksrechte feiern. Vor 150 Jahren revidierte die Schweiz ihre Verfassung. 1874 kam ein ganz wichtiges Element hinzu: Das fakultative Referendum», führte Rösti aus. «Das obligatorische Referendum galt seit 1848 für alle Revisionen der Bundesverfassung. Mit dem fakultativen Referendum aber können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verlangen, dass Gesetze dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden», liess Rösti wissen.
Während in den anderen Ländern die Macht zentralisiert war, machte die Schweiz das Gegenteil. Sie verankerte den Föderalismus und die starke Stellung der Kantone in der Verfassung. Sie wählte ein System mit zwei Kammern, um ein besseres Gleichgewicht zu erreichen. Sie wollte kein Staatsoberhaupt, keinen ‹Landammann der Schweiz›, wie das einmal kurz diskutiert wurde; nein, sie teilte die Macht auf sieben Bundesräte auf und der Bundespräsident ist nur ‹primus inter pares›, also der Erste unter Gleichwertigen. Man unternimmt alles, um Machtkonzentrationen zu verhindern und um die Freiheit zu sichern. Machtteilung, Machtbrechung – das ist unser staatspolitisches Leitmotiv. Natürlich sind wir damit die totalen Exoten in Europa. Man blickt auf uns mit Verwunderung – und oft auch Bewunderung. Wir stimmen in einem einzigen Jahr mehr ab, als die Bürger anderer Länder in ihrem ganzen Leben.»
Erstellt am: 08.08.2024