Gemeinderats-Beschlüsse vom 2. Juni

Verkehrsmassnahmen

Fahrverbote mit Zubringerdienst auf Gemeindestrassen werden (zu) häufig missachtet. Der momentane Zustand darf nicht zu einem Dauerzustand werden. Obwohl fast keine Kontrollen durch die Polizei erfolgen, gelten diese Vorschriften uneingeschränkt. Der Gemeinderat hat die Sicherheitskommission beauftragt, geeignete Massnahmen zu prüfen.

Höhenbeschränkung Amtshausgasse

In der Amtshausgasse Richtung Sagistrasse kam es wiederholt zu Dachbeschädigungen. Deshalb wird eine Höhenbeschränkung von 3.10 Meter angebracht.

Informatikkonzept Schule

Die Arbeit mit PC’s, Laptops und Tablets hat in der Schule einen immer höheren Stellenwert, entsprechend steigt der Aufwand Betreuung und Betrieb. Eine einheitliche Strategie ist daher unabdingbar. Zur Erarbeitung eines Informatikkonzepts hat der Gemeinderat einen Ausschuss bestimmt. Das Konzept soll die mittel- und langfristige Entwicklung der EDV-Infrastruktur an den Wimmiser Schulen und deren Betreuung aufzeigen

Erschliessung Schindelfeld

Vor einem Jahr hat die Gemeindeversammlung einen Kredit für eine neue Strasse ins Schindelfeld genehmigt. Das Projekt konnte noch nicht umgesetzt werden, da die Gemeinde trotz intensiven Bemühungen einen Teil des benötigten Landes nicht erwerben konnte. Der Gemeinderat prüft nun die weiteren Schritte. Ziel ist es nach wie vor, die Strasse möglichst bald zu bauen.

Moonliner-Linie M26

Im Jahr 2011 hat der Gemeinderat einem drei-jährigen Versuchsbetrieb für den Moonliner ab Bahnhof Thun bis an die Lenk zugestimmt. Nach zwei Jahren liegen die Frequenzen deutlich unter den Erwartungen. Der Defizitbeitrag entspricht rund 30 Franken pro Wimmiser Fahrgast, was für den Gemeinderat deutlich zu viel ist. Eine Weiterführung des Angebotes wird deshalb abgelehnt. Die geringe Nachfrage liegt nach Ansicht des Gemeinderates vor allem an der zu späten Abfahrtszeit um 3.30 Uhr. Sollte dies geändert werden, ist der Gemeinderat bereit, eine Weiterführung erneut zu prüfen.

Regionale Kulturförderung

Gemäss neuem kant. Kulturförderungsgesetz muss jede Gemeinde einer Kulturförderregion angehören. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche unterschiedliche Kosten für die Gemeinde zur Folge haben. Der Gemeinderat spricht sich für die Bildung einer Teilregion Frutigen-Niedersimmental aus. Die Kosten werden mit rund einen Franken pro Einwohner etwas tiefer sein als der heutige Beitrag an die Regionale Kulturkonferenz Thun. Beat Schneider