Mutter des toten Säuglings aus Untersuchungshaft entlassen

Nach umfangreichen Befragungen im Zusammenhang mit dem Säuglingsfund in Wimmis vom vergangenen Februar konnte die Kindsmutter letzten Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Weitere Abklärungen werden getätigt.

Die Kindsmutter des im Februar tot aufgefundenen Säuglings, welche im Juni nach umfangreichen Abklärungen der Kantonspolizei Bern unter der Leitung des Dezernats Leib und Leben angehalten werden konnte, wurde am Freitag, 6. Juli 2012, aus der Untersuchungshaft entlassen.

Gemäss den in den Befragungen gemachten Aussagen hat die Frau das Kind im Oktober 2011 ohne fremde Hilfe in Wimmis zur Welt gebracht. Sie habe es nach seinem Tod vorerst an ihrem Domizil behalten. Später habe sie den Leichnam dann in eine Mulde gelegt.

Die Mulde wurde im Februar 2012 wie vorgesehen bei der Entsorgungsfirma in Wimmis geleert.

Die Kantonspolizei Bern geht nach den aktuellen Erkenntnissen davon aus, dass das Neugeborene nach der Geburt gelebt hat. Die Umstände, die zum Tod geführt haben, sind Gegenstand weiterer Abklärungen des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM), welche nach diesen neuen Erkenntnissen in Auftrag gegeben wurden. Der Kindsvater konnte im Rahmen der Befragungen ebenfalls ermittelt werden. Den getätigten Abklärungen zufolge kann ausgeschlossen werden, dass er von der Geburt und von den nachfolgenden Ereignissen Kenntnis hatte.

Der tote Säugling war am Sonntag, 19. Februar 2012, in Wimmis auf dem Gelände einer Entsorgungsfirma entdeckt worden. Trotz intensiven Ermittlungen konnte die Kindsmutter vorerst nicht ausfindig gemacht werden. Am Montag, 14. Mai 2012, wurde die Urne des Mädchens in einer schlichten Trauerfeier in Wimmis beigesetzt. Weiterführende Ermittlungen der Kantonspolizei Bern, auch in anderen Kantonen, führten im Juni zur Verhaftung der Kindsmutter. pkb