Die Überbauungsordnung für das Neubauprojekt Landi in der Grossenmatte wird nach erfolgter Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung bereinigt und vom Gemeinderat öffentlich aufgelegt. Die Auflagefrist dauert von 19. Februar bis am 20. März 2015. Nach allfälligen Einspracheverhandlungen kann die ÜO Landi an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 15. April 2015 zur Genehmigung beantragt werden.
Der Gemeinderat setzt die Traktandenliste für die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 15. April 2015 fest:
1. Überbauungsordnung «Landi» mit Zonenplanänderung; Genehmigung
2. Spielplatz Dorf, Umgestaltung; Kredit 260 000 Franken
3. Verschiedenes.
Die Arbeitsgruppe Spielplatz hat die Planung für die Spielplatzsanierung Dorf abgeschlossen. Eingebrachte Anliegen aus der Mitwirkung wurden soweit möglich berücksichtigt. Der Gemeinderat genehmigt einen Kredit von 260 000 Franken zuhanden der Gemeindeversammlung vom 15. April 2015. Parallel wurde zwischenzeitlich das Baubewilligungsverfahren eingeleitet, so dass nach erfolgter Genehmigung durch die Gemeindeversammlung umgehend die Arbeitsausschreibungen vorgenommen werden können.
Die von den Bergbahnen Destination Gstaad AG vorgestellten Sanierungs- und Investitionskonzepte werden derzeit in den beteiligten Gemeinden beraten. Angestrebt wird allgemein eine freiwillige, aussergerichtliche Sanierung der Bergbahngesellschaft. Die aufgezeigten Sanierungs- und Investitionskonzepte bedeuten für die Gemeinde Zweisimmen eine erhebliche finanzielle Herausforderung, welche in der bisherigen Finanzplanung nicht berücksichtigt worden ist.
Nach weiteren gemeinsamen Gesprächen, sollen die StimmbürgerInnen anlässlich der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 15. April 2015 eingehend orientiert werden.
Erstellt am: 12.03.2015