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Neues Parkplatzreglement wurde an Gemeindeversammlung angenommen

Am vergangenen Freitag, 9. Juni 2017, wurden an der Gemeindeversammlung in Zweisimmen alle sechs Vorlagen von 112 Stimmberechtigten angenommen. Etwas unerwartet wurde das neue Parkplatzreglement gutgeheissen. Seit rund 30 Jahren ist in der Gemeinde die Einführung von gebührenpflichtigen Parkplätzen kontrovers diskutiert worden – ein zähes Ringen nimmt so ein Ende.

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Neues Parkplatzreglement wurde an Gemeindeversammlung angenommen

Die Gemeinde Zweisimmen ist nach langem Ringen endlich am Ziel: Auf den markierten Parkplätzen (und Wydematte) sollen ab dem 1. Januar 2018 jeweils zwischen 6 und 19 Uhr Gebühren erhoben werden.

Bereits dreimal wurde in der Gemeinde Zweisimmen über die Einführung von gebührenpflichtigen Parkplätzen an einer Gemeindeversammlung abgestimmt. Dreimal wurde eine solche Anpassung im Parkplatzreglement bekämpft, dreimal mit Erfolg. Auch diese vierte Reglementsänderung wurde bekämpft. Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 7. März wurde von 106 Stimmbürgerinnen und -bürgern das Referendum ergriffen. Nun ist der Widerstand an der vergangenen Gemeindeversammlung gebrochen.

Die Argumente des Gemeinderates überzeugten die Anwesenden. Herzstück des neuen Reglements werden die Parkplätze im Areal Bahnhof Ost sein. Das ganze Areal ist in Besitz der BLS. Die Gemeinde ist nur eingemietet. Die BLS will seit Jahren mit gebührenpflichtigen Parkplätzen das Areal besser bewirtschaften. Dazu Ueli Gfeller in seiner Präsentation: «Wenn die BLS auf den Parkplätzen Gebühren erhebt und die Gemeinde nicht, wird klar sein, wo parkiert wird.»

Die BLS plant das Areal der Gemeinde als Parkierungsmöglichkeit mietweise zur Verfügung zu stellen. Es sollen 150 Parkplätze gebaut werden, wovon 50 als Park & Ride von der BLS bewirtschaftet werden.

Die Gemeinde selbst will die restlichen 100 Parkplätze erstellen und ebenfalls bewirtschaften. Längerfristig plant die BLS, auf dem Areal Wohn- und Geschäftshäuser zu bauen. Eine entsprechende Überbauungsordnung ist in Erarbeitung. Ebenfalls benutzen die Bergbahnen das Areal für ihre Gäste. Auch die BDG prüft die Bewirtschaftung ihrer Parkplätze.

Im Dorfzentrum werden weiterhin blaue Zonen angeboten. Nur auf den Parkplätzen Wydematte und im Gwattareal – Bahnhof Ost – sollen zwischen 6 und 19 Uhr Gebühren erhoben werden. Das Gratisparkieren soll bei Grossanlässen weiterhin möglich sein. Das Reglement tritt ab 1. Januar 2018 in Kraft.

Beweggründe des Referendumskomitees

Fabian Kopp stellte die Beweggründe des Referendumskomitees vor. Anhand einer Erhebung legte er dar, dass die Parkplätze nur ungenügend ausgelastet seien. Eine Bewirtschaftung lohne sich nicht. Ebenfalls befürchtet er, dass Zweisimmen durch eine Bewirtschaftung weitere Skigäste verlieren werde.

Diese Argumente überzeugten nicht alle. Mit 66 Ja- zu 40 Neinstimmen wurde das neue Reglement angenommen.

Guter Rechnungsabschluss

Der Finanzverwalter Silvio Maurer durfte eine sehr gute Jahresrechnung präsentieren. Die Gemeinde tätigte einen Aufwand von knapp 18 Millionen Franken und schliesst das Jahr 2016 mit einem Ertragsüberschuss von 202’305 Franken ab. Im Berichtsjahr wurden Nettoinvestitionen von über 3,7 Millionen Franken getätigt. Der Gemeinderatspräsident Ernst Hodel zeigte sich mit der finanziellen Situation der Gemeinde zufrieden. Er verglich Zweisimmen mit einigen Nachbargemeinden: «Wir haben sehr gute Finanzkennzahlen im Vergleich zu anderen Gemeinden.»

Weitere Beschlüsse

Die Gemeinde übernimmt die Strassenbeleuchtung von der BKW. Einem Bruttokredit von 971’481 Franken, welcher sowohl den Kauf von allen Beleuchtungsanlagen sowie die Umrüstung auf LED-Leuchten beinhaltet, stimmten die Anwesenden zu. Ebenso wurden alle weiteren Traktanden deutlich angenommen. Die Lischerenbrücke soll für 290’000 Franken saniert werden. Für die Behindertenwerkstätte «Bergquelle» wurde ein Gemeindebeitrag an das neue Wohnheim – ein Kredit von 419’000 Franken, wovon die Gemeinde 150’000 Franken aus dem Legat Clara Bergmann entnimmt – genehmigt. Ebenfalls angenommen wurde ein Kredit von 265’000 Franken im Kanalwesen.

Erstellt am: 15.06.2017

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