Bewilligung für Feuerwerk am Nationalfeiertag auf dem Thunersee

Regierungsstatthalter Marc Fritschi bewilligt die Feuerwerke anlässlich des Nationalfeiertags vom 1. August 2013 auf dem Thunersee vor Gunten, vor Oberhofen und vor Hilterfingen. Bei Feuerwerk an Land ist wegen der Trockenheit besondere Vorsicht geboten.

Am 1. August 2013 finden Feuerwerke auf dem See vor Gunten um 22 Uhr, vor Oberhofen um 22.15 Uhr und vor Hilterfingen um 22.30 Uhr statt. Regierungsstatthalter Marc Fritschi hat nach Anhörung der angrenzenden Gemeinden, der BLS Schifffahrt sowie der Umwelt- und Polizeifachstellen die Bewilligung erteilt. Der Thunersee ist Kantonsgebiet und liegt im Verwaltungskreis Thun. Für Feuerwerke, die auf dem Gebiet einer Gemeinde stattfinden, ist eine Bewilligung der Gemeinde einzuholen. Bei Feuerwerk auf dem Thunersee spielt die anhaltende Trockenheit keine Rolle; das Feuerwerk wird durch Fachleute gezündet und hat genügend Abstand vom Ufer und den Schiffen. Dagegen ist bei Feuerwerken, auch privaten, an Land grosse Vorsicht geboten. Der Regierungsstatthalter verfolgt die Entwicklung der Waldbrandgefahr laufend und behält sich vor, kurzfristig Feuerverbote anzuordnen (wie zuletzt im April und Mai 2011). In der Thuner Altstadt gilt ein generelles Feuerwerksverbot gestützt auf das Ortspolizeireglement.