Dringliche Motion
Für den Erhalt der chirurgischen Abteilung
Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:
1.Dem Verwaltungsrat der Spital STS AG den Auftrag zu erteilen, die chirurgische Abteilung im Spital Zweisimmen aufrechtzuerhalten.
2.Dem Verwaltungsrat der Spital STS AG den Auftrag zu erteilen, im künftigen Betriebskonzept des Spitals Zweisimmen sicherzustellen, dass im Vergleich zur Situation vor Inkrafttreten des neuen Betriebskonzepts kein Leistungsabbau erfolgt (Erhalt des Status Quo).
3.Zum Erhalt der chirurgischen Abteilung im Spital Zweisimmen eine kantonale Defizitgarantie für die betreffenden Leistungen sicherzustellen, sofern kein alternatives Finanzierungskonzept gefunden wird.
4.Allfällige Bestrebungen regionaler Partner für die Gründung einer Genossenschaft für die finanzielle Beteiligung der Spitalversorgung Oberland-West zu unterstützen.
5.Ein Pilotprojekt für die Sicherstellung der Spitalversorgung Chirurgie im Spital Zweisimmen zu lancieren.
Begründung
Die chirurgische Abteilung des Spitals Zweisimmen soll im Herbst 2025 geschlossen werden. Damit werden in Zweisimmen künftig keine Operationen mehr durchgeführt. Dies bedeutet den Anfang vom Ende des Spitals Zweisimmen und darf nicht akzeptiert werden.Nach der ruckartigen Schliessung der Geburtenabteilung in Frutigen ist die Schliessung der Chirurgie im Spital Zweisimmen innert kürzester Zeit die zweite Hiobs-Botschaft für die Gesundheitsversorgung im Berner Oberland. Die Antwort auf Herausforderungen in der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum darf jedoch nicht immer lauten, Leistungen abzubauen und Abteilungen oder gar ganze Spitäler zu schliessen.
Stattdessen müssen alternative Finanzierungsformen und attraktive Rahmenbedingungen für qualifiziertes Fachpersonal gefunden werden.
Auf dem Papier bekennt sich die Spital STS AG zwar zum Weiterbetrieb des Spitals Zweisimmen als Akutspital mit 24h-Notfalldienst. Damit wird einem wichtigen Anliegen der Region entsprochen, dass die regionale Notfallversorgung für die einheimische Bevölkerung und die Gäste weiterhin gewährleistet ist und sogar ausgebaut werden soll. Positiv ist auch, dass die stationäre medizinische Versorgung beibehalten wird.
Es ist jedoch inakzeptabel, dass im neuen Betriebskonzept vorgesehen ist, die chirurgische Abteilung zu schliessen. Ohne Chirurgie wird die gesamte Region geschwächt und es entsteht eine grosse Versorgungslücke – auch sind wichtige Arbeitsplätze betroffen. Mit diesem Entscheid kommt die Spital STS AG einem weiteren Anliegen aus der Bevölkerung nicht nach. Noch im Juli 2024 wollte die Spital STS AG die «bedarfsgerechte Operationstätigkeit» sicherstellen – nur um einige Monate später zu verkünden, dass in Zweisimmen künftig keine Operationen mehr durchgeführt werden. Der aktuelle Aufschrei in der Bevölkerung ist gut nachvollziehbar, zumal diese nicht aus erster Hand informiert wurde. Für die Bevölkerung bestand keine Möglichkeit, das Betriebskonzept im Detail zu analysieren und den Verantwortlichen diesbezüglich direkt Fragen stellen zu können. Stattdessen wurden die Mitarbeiter des Spitals, die politischen Vertreter der Region sowie die gesamte Bevölkerung lediglich via Medienmitteilung und teilweise in Form einer vorgängigen, nicht öffentlichen Orientierungssitzung für einen eingeschränkten Teilnehmerkreis orientiert.
Die vorliegende Motion entstand aufgrund von Petitionen (online wie auch physisch) zum Erhalt der chirurgischen Abteilung im Spital Zweisimmen, welche innert kürzester Zeit mehrere tausend Unterschriften erhielten.
So unterschrieben beispielsweise auf www.act.campax.org über 7000 Personen in nur sieben Tagen und forderten den Regierungsrat sowie den Verwaltungsrat der STS AG auf, die Chirurgie in Zweisimmen aufrecht zu erhalten. Es ist offensichtlich, dass die Bevölkerung im ländlichen Raum keinen weiteren Abbau der Grundversorgung tolerieren kann und will. Die lancierte Petition spiegelt die Befindlichkeit der Bevölkerung wider. Das ist per se gut und wichtig. Ob und wie der Regierungsrat auf die Petition reagieren wird, ist jedoch offen und kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Deshalb braucht es nun weitere politische Massnahmen, um zu einer raschen, für die Region passenden Lösung und damit dem Erhalt der Chirurgie im Spital Zweisimmen zu gelangen.
In der vorliegenden Motion werden deshalb gleich mehrere Massnahmen vorgeschlagen, um die Chirurgie im Spital Zweisimmen zu erhalten und den angedachten Leistungsabbau zu verhindern. Um den Spitalstandort Zweisimmen zu stärken und auch die chirurgische Abteilung für Fachpersonal attraktiver zu gestalten, wäre es beispielsweise ein Ansatz, einfache Operationen von Thun nach Zweisimmen zu verlegen.
Dringlichkeit
Kurze Begründung: Das Projekt des neuen Betriebskonzepts des Spitals Zweisimmen soll gemäss Information des Verwaltungsrats der Spital STS AG bis Ende Juni 2025 abgeschlossen werden. Die Detailumsetzung und damit die effektive Schliessung der chirurgischen Abteilung soll schliesslich im Herbst 2025, genauer ab Oktober, erfolgen. Damit der Grosse Rat noch rechtzeitig intervenieren kann, ist die Motion als dringlich zu behandeln.
, Grossrat (SVP),
Oberwil