Thomas Knutti fordert mit Motion im Nationalrat Erleichterung bei Pflanzenschutzmitteln

Nicht noch mehr unnötige Bürokratie und Vorschriften in der Landwirtschaft

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zur Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (FaBe PSM) dahingehend anzupassen, dass:1.Für die berufliche oder gewerbliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln bei jährlich nur geringenBezugsmengen auf das Obligatorium einer Fachbewilligung verzichtet werden kann;2.Die Pflicht zur Weiterbildung zur Verlängerung der Fachbewilligung bei geringem jährlichem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert oder ganz aufgehoben werden kann, wobei die Anforderungen risikobasiert nach Menge und Art der eingesetzten Pflanzenschutzmittel auszugestalten sind.

Begründung

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Pflanzenschutzmittel für die berufliche Verwendung grundsätzlich nur noch mit einer gültigen digitalen Fachbewilligung gekauft werden. Die Fachbewilligung ist auf fünf Jahre befristet und muss durch Weiterbildungen verlängert werden. In der Landwirtschaft sind dafür innerhalb von fünf Jahren insgesamt acht Weiterbildungsstunden vorgesehen.

Das Ziel eines sicheren und fachgerechten Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln ist unbestritten. Die Landwirtschaft und der Gartenbau sind sich der Verantwortung bewusst und wenden Pflanzenschutzmittel mit der notwendigen Sorgfalt und nach den geltenden Vorgaben an.

Die neuen Vorschriften schiessen jedoch über das Ziel hinaus, wenn auch Betriebe, die jährlich nur Kleinstmengen an Pflanzenschutzmitteln einsetzen, denselben administrativen Anforderungen unterstellt werden wie Betriebe mit einem erheblichen Pflanzenschutzmitteleinsatz. Für solche Betriebe ist ein obligatorischer Erwerb und eine regelmässige Verlängerung der Fachbewilligung unverhältnismässig.

Es braucht deshalb mehr Augenmass statt noch mehr Bürokratie. Wer nur geringe Mengen einsetzt, soll nicht wegen eines unverhältnismässigen administrativen Aufwands mit zusätzlichen Kursen und Nachweisen belastet werden. Notwendige Änderungen und Aktualisierungen im Pflanzenschutz können zudem zeitgemäss und unkompliziert digital vermittelt werden.

Der Bundesrat soll deshalb die Fachbewilligung und die Weiterbildungspflicht risikobasiert ausgestalten und

Kleinstanwender von unnötigen administrativen Pflichten entlasten. , Nationalrat (SVP),

Weissenburg