Antwort auf die Petition «Chirurgie erhalten – Spital Zweisimmen retten!»

Regierungsrat stellt sich hinter Entscheidung der Spital STS AG

Der Regierungsrat hat die Petition zum Erhalt der Chirurgie am Spital Zweisimmen zur Kenntnis genommen, hält die Entscheidung der Spital STS AG, Operationen zukünftig nur noch am Spital Thun durchführen zu wollen, für folgerichtig.

Der Regierungsrat hat die Petition «Chirurgie erhalten – Spital Zweisimmen retten!» zur Kenntnis genommen. Sie fordert den Erhalt der chirurgischen Abteilung im Spital Zweisimmen.

Der Entscheid, die Chirurgie zu schliessen, liegt in der Kompetenz der STS (Simmental-Thun-Saanenland) AG als Betreiberin des Spitals. Deren Verwaltungsrat hat beschlossen, den Operationsbetrieb in Zweisimmen einzustellen und die Eingriffe künftig am Standort Thun vorzunehmen.

STS-Entscheidung ist folgerichtig

Der Regierungsrat erachtet diesen Entscheid wegen des Fachkräftemangels, der hohen Vorhalteleistungen und der tiefen Fallzahlen sowie der sichergestellten Versorgung in der Region als folgerichtig.

Verlegungstransporte werden STS-finanziert

Die chirurgische Grundversorgung am Spital Zweisimmen bleibt erhalten. Für einfache chirurgische Fälle und konservative Behandlungen sowie für Nachbehandlungen werden in Zweisimmen Betten zur Verfügung stehen, Operationen werden in Thun durchgeführt. Die dadurch nötigen Verlegungstransporte werden von der STS AG finanziert.