SAB begrüsst neue Postverordnung
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB zeigt sich in einer ersten Reaktion zufrieden mit der neuen Postverordnung. Die Postverordnung bestätigt die bisher geltenden Regeln bezüglich der Grundversorgung mit Postdienstleistungen. Zudem enthält sie neu eine Bestimmung zu den Öffnungszeiten der Poststellen. Damit wird ein zentrales Anliegen der SAB aufgenommen.
Die vom Bundesrat verabschiedete Postverordnung bestätigt die bisher geltenden Regeln in der postalischen Grundversorgung Demnach müssen die Poststellen für 90% der Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein. Diese Regeln galten schon bisher und werden nun in der Verordnung festgeschrieben. Die Umsetzung dieser Vorgabe erfordert ein Netz von rund 2’200 Poststellen und Agenturen. Dieses Netz wird ergänzt durch den Hausservice. Im Endeffekt resultiert ein Netz von rund 3’600 Zugangspunkten. Die SAB erachtet dieses Netz als notwendige Voraussetzung für die Gewährleistung der Grundversorgung mit Postdiensten. Die physische Erreichbarkeit alleine reicht aber nicht aus. Denn wenn ein geschlossenes Postbüro kann keine Dienstleistungen erbringen. Die Post hat gerade in kleineren Berg- und Landgemeinden die Öffnungszeiten der Postbüros stark reduziert. Die reduzierten Öffnungszeiten richteten sich dabei meist nach den Betriebsabläufen der Post und weniger nach den Kundenbedürfnissen. Kleinere Berg- und Landgemeinden weisen oft einen hohen Pendleranteil aus. Diese fragen die Postdienste aber vor allem am morgen früh und am Abend spät nach. Sind die Postbüros zu dieser Zeit geschlossen, werden die Postgeschäfte am Arbeitsort oder auf dem Heimweg abgewickelt. Die Post am Wohnort verliert dadurch Kunden, was früher oder später zu deren Schliessung führen kann. Die SAB hat sich deshalb im Rahmen der Vernehmlassung zur neuen Postverordnung dafür eingesetzt, dass die Öffnungszeiten der Postbüros so festgelegt werden müssen, dass sie den Kundenbedürfnissen und den regionalen Gegebenheiten Rechnung tragen. Der Bundesrat ist diesem Anliegen mit der neuen Postverordnung nun entgegen gekommen.