Ab Dezember gelten neue Regeln

Wildtiere vor Störungen schützen

Ab dem 1. Dezember 2024 gelten in den Wildschutzgebieten des Kantons Bern neue Regeln, um Wildtiere vor Störungen zu schützen. Die Regeln beinhalten Weg- und Routengebote sowie eine Leinenpflicht.

Wildschutzkarte des westlichen Berner Oberlandes.

Wildschutzkarte des westlichen Berner Oberlandes.

Ziel ist, dass Wildtiere in der besonders sensiblen Zeit weniger stark von Freizeit-, Sport- und Tourismusaktivitäten gestört werden. Das betrifft insbesondere Schneeschuhwandern und Skitouren abseits der offiziellen Route oder durch ruhige Wildtiereinstände. Im Frühling betrifft es nicht angeleinte Hunde: Mit der Leinenpflicht wird verhindert, dass Hunde Wildtiere zu der Zeit jagen, in der sie ihre Jungen zur Welt bringen. Die Bestimmungen sind spezifisch für jedes Wildschutzgebiet definiert. Sie gelten bis zur Brut- und Aufzuchtzeit im Frühjahr oder Sommer. Wildhüter führen Kontrollen in den Gebieten durch.

Beruhigte Zonen wirken sich positiv auf Wildtiere aus und können für das Überleben einer Art wichtig sein. Zudem tragen störungsarme Wildschutzgebiete wesentlich dazu bei, Wildschäden am Wald zu reduzieren.

Die Schutzbestimmungen der einzelnen Wildschutzgebiete sind im Geoportal des Kantons Bern und im Anhang 2 der Verordnung vom 26. Februar 2003 über den Wildtierschutz ersichtlich und abrufbar.