Pärke von nationaler Bedeutung und UNESCO-Weltnaturerbe
Neues Gesetz regelt kantonale Unterstützung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat das neue Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das Gesetz regelt die finanzielle Unterstützung der Pärke durch den Kanton Bern und die Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Trägerschaften.
Die drei im Kanton Bern gelegenen regionalen Naturpärke Chasseral, Diemtigtal und Gantrisch haben kürzlich vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) das Label als «Park von nationaler Bedeutung» erhalten. Der regionale Naturpark Thunersee-Hohgant wird das Label voraussichtlich im kommenden Jahr erhalten, sofern die beteiligten Gemeinden dem neuen Parkvertrag zustimmen. Daneben beteiligt sich der Kanton Bern mit der Gemeinde La Ferrière am Parc naturel régional du Doubs, der sich gegenwärtig in der Aufbauphase befindet. Schliesslich liegt das UNESCO Weltnaturerbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch (SAJA), das im Jahr 2001 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen wurde, zur Hälfte im Kanton Bern.
Bis heute hat der Kanton Bern den Aufbau der erwähnten Pärke sowie die Arbeiten des Managementzentrums SAJA mit rund 5,7 Millionen Franken unterstützt. Der Grosse Rat hat für die Unterstützung der Pärke in den Jahren 2006 und 2010 je einen Rahmenkredit bewilligt. Die Mitfinanzierung durch den Kanton ist eine Voraussetzung dafür, dass der Bund Finanzhilfen an die Pärke und das Weltnaturerbe ausrichtet.
Die finanzielle Unterstützung der Pärke durch den Kanton erfolgte bislang gestützt auf eine 2008 auf dem Dringlichkeitsweg erlassene EinführungsVerordnung. Diese ist bis Ende 2012 befristet. Das neue Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) schafft nun eine unbefristete gesetzliche Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Pärke von nationaler Bedeutung. Gleichzeitig wird die finanzielle Unterstützung des UNESCO-Weltnaturerbes klar geregelt. Ausserdem regelt es die Grundzüge der Aufgabenteilung zwischen Kanton, Gemeinden und Park- beziehungsweise Weltnaturwerbeträgerschaften.
In der Vernehmlassung vom Februar bis Mai 2011 ist das neue Gesetz überwiegend auf Zustimmung gestossen. In 35 von insgesamt 53 Vernehmlassungs-Eingaben ist die Vorlage ausdrücklich positiv gewürdigt worden und das Referendum ist von keiner Seite angekündigt worden. Verschiedene Anregungen der Vernehmlassungs-Teilnehmenden sind in die Vorlage eingeflossen. Der Regierungsrat hat die Vorlage zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die erste Lesung im Grossen Rat ist für die Januarsession 2012 vorgesehen.