Regierungsrat begrüsst eine Lockerung der Bestimmungen

Bau von Holzschnitzellagern

Der Regierungsrat des Kantons Bern begrüsst die Stossrichtung der Parlamentarischen Initiative auf Bundesebene, die eine Lockerung der Bestimmungen für den Bau von gedeckten Lagerplätzen für Holzschnitzel im Wald verlangt. Er lehnt aber eine Änderung des Bundesgesetzes über den Wald ab, wie er in seiner Stellungnahme an die eidgenössische Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie festhält.

Eine einheitliche Praxis könne auch mittels Ergänzung der Waldverordnung erreicht werden. Er weist zudem darauf hin, dass er vom Grossen Rat in der Januarsession 2012 den Auftrag erhalten hat, bei der Bundesversammlung eine Standesinitiative einzureichen, die eine Anpassung des Bundesrechts fordert, damit Lagerplätze für Holzschnitzel von 5000 bis 10 000 Kubikmetern im Wald und in der Landwirtschaftszone errichtet werden können. Damit geht die Standesinitiative inhaltlich in eine ähnliche Richtung wie die Parlamentarische Initiative auf Bundesebene.