Berner KMU lehnt Tierschutzanwalt-Initiative ab

Berner KMU, der grösste Wirtschaftsverband im Kanton Bern, lehnt die am7. März zur Abstimmung gelangende Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere» ab.

Der Leitende Ausschuss von Berner KMU empfiehlt die Vorlage einstimmig zur Ablehnung. Diese verlangt eine Ergänzung von Art. 80 der Bundesverfassung, um die Stellung des Tieres in der schweizerischen Rechtsordnung zu verbessern. So soll der Bund den Rechtsschutz von Tieren als empfindungsfähige Lebewesen regeln. Die Interessen von misshandelten Tieren sollen in Strafverfahren wegen Tierquälerei durch einen Tierschutzanwalt vertreten werden.

Das Wohl der Tiere hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Die schweizerische Tierschutzgesetzgebung ist deshalb eine der strengsten weltweit. Sie wurde kürzlich komplett überarbeitet. Präzise Vorschriften zur Tierhaltung, einheitlichere Kontrollen, obligatorische Kurse und Informationen für Tierhalterinnen und Tierhalter machen sie noch griffiger. Die Initiative verpflichtet die Kantone, in Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz so genannte Tierschutzanwältinnen oder -anwälte einzusetzen. Das geltende Recht gibt den Kantonen bereits heute diese Möglichkeit, aber einzig der Kanton Zürich hat davon Gebrauch gemacht. Berner KMU erachtet es als unnötig, den Kantonen Tierschutzanwältinnen und -anwälte vorzuschreiben.

Die Parole zur Anpassung des BVG-Umwandlungssatzes fasste die Gewerbekammer bereits am vergangenen 7. Oktober. Das Parlament von Berner KMU begrüsst die Senkung des Satzes auf 6,4 Prozent einhellig. Diese Massnahme ist notwendig, um die künftigen Renten zu sichern, ohne dass dafür die Erwerbstätigen zusätzlich zur Kasse gebeten werden.