Peter Eberhart, Grossrat BDP, reicht Postulat ein

Förderung der KomplementärMedizin im Kanton Bern

Die Eidgenössische Abstimmung vom 17. Mai 2009, betreffend den Verfassungsartikel «umfassende Berücksichtigung der Komplementär-Medizin» auf Bundesebene hat aufgezeigt, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung dieser Medizin positiv gegenüber steht.

Damit ist die Förderung der Komplementärmedizin auch auf eidgenössischer Ebene in der Verfassung verankert, und es entsteht eine noch stärkere Verpflichtung, dass der Kanton Bern die Förderung der Komplementärmedizin umsetzen muss. Dies ist demnach längerfristig auch eine Aufgabe für die Kantone. Folgerichtig muss sich auch der Kanton Bern darüber Gedanken machen, wie er diese Förderung der Komplementärmedizin angehen will.

Ich bitte deshalb den Regierungsrat zu prüfen, und in einer Strategie aufzuzeigen, wie er im Kanton Bern die Komplementärmedizin fördern will.

Begründungen: Auf eidgenössischer Ebene hat der Bundesrat beschlossen, diverse ärztliche komplementär-medizinische Anwendungen/Behandlungen vorübergehend in den Grundversicherungs-Bereich der Krankenkassen aufzunehmen. Er hat damit einen Schritt punkto Anerkennung unternommen.

Auf eidgenössischer Ebene werden weiter die Ausbildungen der komplementärmedizinischen Therapien koordiniert und anerkannt. Trotz diesen ersten Schritten wird auf der Behörde-Ebene wenig unternommen, die Komplementär-Medizin zu fördern. Eigentlich brauchen diese Methoden primär keine zusätzlichen Fördermassnahmen (Gelder), sondern man müsste nur die Behinderungen oder unverhältnismässigen Anforderungen beseitigen, wie zum Beispiel Versandbeschränkungen von einheimischen, traditionellen Teemischungen und Kräutern, oder einzelne Kräuter der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Zudem gibt es im Kanton Bern an der Universität Bern, eine Kollegiale Instanz für Komplementär-Medizin. Es wird Lehre und Forschung betrieben in den Bereichen anthroposophischer Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie und Traditionelle Chinesische Medizin.

Eine mögliche Schlussfolgerung könnte sein, ein Institut und eine Professur für diesen Bereich einzurichten.

Unter diesen günstigen Voraussetzungen kann ich mir zudem vorstellen, dass ein Synergiepotential besteht zwischen der Universität, den Therapeuten und den Patientinnen und Patienten.

Es ist deshalb sinnvoll, dieses Synergiepotential zu prüfen, um anschliessend dem Verfassungsartikel nachzuleben.

Nach erfolgter Prüfung wäre es möglich, dort Erleichterungen durchzuführen, wo es sinnvoll wäre, und das Synergiepotential im Kanton Bern auszuschöpfen.

Peter Eberhart