Kantonale Volksabstimmung vom 13. Februar 2011

Gemeinden haben Stimmzettel unabsichtlich vernichtet

Die 29 betroffenen Gemeinden haben die Stimmzettel der kantonalen Volksabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern unabsichtlich vernichtet. Überall waren Fehler von Einzelpersonen, teilweise kombiniert mit organisatorischen Mängeln, dafür ausschlaggebend. Zu diesem Schluss kommt ein vom Regierungsrat in Auftrag gegebener Bericht der Staatskanzlei. Aufgrund des Berichts hat der Regierungsrat die Gemeinden angewiesen, ihre Abläufe bei Abstimmungen und Wahlen zu überprüfen, Checklisten zu erstellen und die personellen Verantwortlichkeiten festzulegen. Der Regierungsrat hält fest, dass die betroffenen Personen in den Gemeinden demokratiepolitischen Schaden angerichtet haben. Solche Vorfälle dürfen sich nicht wiederholen.

Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, die Stimmzettel der kantonalen Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 über die Teilrevision des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge wegen des knappen Ergebnisses nachzuzählen, legte der Regierungsrat das Nachzählen auf den 26. und 27. August 2011 fest. Als sich herausstellte, dass in 29 Gemeinden die dafür nötigen Stimmzettel fehlen, ordnete der Regierungsrat am 17. August 2011 eine neue Abstimmung am 11. März 2012 an. Gleichzeitig erteilte er der Staatskanzlei den Auftrag, eine Untersuchung zu den Vorfällen durchzuführen und die Abläufe in den Gemeinden zu analysieren.

Der nun vorliegende Bericht kommt zum Schluss, dass alle 29 Gemeinden die Stimmzettel unabsichtlich vernichtet haben. Individuelle Fehler des Gemeindeschreibers respektive der Gemeindeschreiberin oder von Mitarbeitenden haben zur Vernichtung der Stimmzettel geführt. Dies geschah teilweise als Folge von organisatorischen Mängeln. Weil die Stimmzettel unabsichtlich vernichtet wurden, verzichtet der Regierungsrat darauf, gegen die verantwortlichen Personen Anzeige zu erstatten. Allerdings haben sie mit ihrem Verhalten erheblichen demokratiepolitischen Schaden angerichtet. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass alle Personen, die sich mit Wahlen und Abstimmungen befassen, gewissenhaft und vorsichtig handeln. Das Vertrauen in die korrekte Durchführung demokratischer Prozesse darf nicht leichtfertig gefährdet werden, hält der Regierungsrat fest. Deshalb muss es das gemeinsame Ziel von Kanton und Gemeinden sein, das Verfahren und die Qualität bei der Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen zu verbessern.

Als Grund für die Vernichtung der Stimmzettel führten die Gemeinden wiederholt an, die verantwortliche Person habe nicht an Beschwerden gedacht oder angenommen, diese seien bereits erledigt. Ebenfalls mehrmals wird erwähnt, die Stimmzettel seien versehentlich zu den falschen Unterlagen gelegt oder nicht getrennt von den übrigen Unterlagen aufbewahrt worden. In gewissen Fällen seien die Couverts mit den Unterlagen nicht genügend gekennzeichnet gewesen. In zwei Gemeinden hat die falsche Interpretation einer Medienmitteilung des Kantons Bern zur Vernichtung der Stimmzettel beigetragen. In dieser wurde erwähnt, dass der Regierungsrat die Abstimmungsergebnisse vom 13. Februar 2011 erwahrt hat. Die Verantwortlichen nahmen irrtümlicherweise an, das Abstimmungsergebnis sei damit bereits rechtskräftig. Es können jedoch auch nach der Publikation des Medienmitteilung des Regierungsrates vom 15. Dezember 2011 Erwahrungsbeschlusses noch Abstimmungs- und Wahlbeschwerden eingehen. Auch der Erwahrungsbeschluss selber kann angefochten werden.

Um die vorzeitige Vernichtung von Stimmzetteln künftig zu verhindern, hat der Regierungsrat die Gemeinden angewiesen, ihre Abläufe bei der Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen zu überprüfen und zusätzliche Massnahmen umzusetzen. Die Gemeinden müssen Checklisten für die Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen erstellen und die personellen Verantwortlichkeiten festlegen. In den entscheidenden Phasen müssen die Gemeindeschreiberin, der Gemeindeschreiber oder deren Stellvertretung persönlich anwesend sein. Abstimmungs- oder Wahlunterlagen sind zu kennzeichnen und an sicheren Orten aufzubewahren. Alle wichtigen Handlungen – auch die Vernichtung von Abstimmungs- und Wahlunterlagen – sind zu protokollieren. Weiter sind die Regierungsstatthalter angehalten, die Vorbereitung und Durchführung von Urnengängen in den Gemeinden regelmässig nach einem bestimmten Plan zu kontrollieren und den rechtzeitigen Informationsfluss zwischen dem Kanton und den Gemeinden sicherzustellen.

Die Staatskanzlei wird gezielter darüber informieren, ob Abstimmungs- und Wahlunterlagen vernichtet werden können. Sie wird insbesondere auf ihrer Homepage eine Rubrik einrichten, in der alle nötigen Informationen über den Eingang von Beschwerden sowie über die Rechtskraft von Abstimmungs- und Wahlergebnissen zu finden sind. Dort wird die Staatskanzlei auch darüber informieren, welche Unterlagen vernichtet werden dürfen. Zusätzlich soll im Regierungsratsbeschluss, der die nächstfolgende Abstimmung anordnet, festgehalten werden, wie mit den Unterlagen der letzten Abstimmung zu verfahren ist.