Tourismusentwicklungsgesetz

Gemeinsame Aktiengesellschaft für die Marktbearbeitung

Mit einer gemeinsamen Aktiengesellschaft der touristischen Destinationen und des Kantons soll das Tourismusmarketing im Kanton Bern gestärkt werden. Die Gesellschaft soll für eine koordinierte Marktbearbeitung besorgt sein. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Änderung des Tourismusentwicklungsgesetzes zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Die Vorschläge des Regierungsrats zur Stärkung der Marktbearbeitung im Tourismus sind in der Vernehmlassung gut aufgenommen worden. Deshalb hat der Regierungsrat die Teilrevision des Tourismusentwicklungsgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

Die Vorlage bringt eine deutliche Stärkung des Tourismusmarketings. Zudem wird sich der Kanton vermehrt um touristische Veranstaltungen mit einer internationalen Ausstrahlung bemühen. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage musste eine neue Lösung für die Trägerschaft des koordinierten Marketings gefunden werden. Neu soll eine Aktiengesellschaft die Aufgabe übernehmen. Vorgeschlagen wird eine gemeinsame Gründung der Gesellschaft durch den Kanton und die Destinationen. Die Aktiengesellschaft wird mit Schweiz Tourismus die Grundwerbung für den Kanton vereinbaren. Die Vorlage geht nun an den Grossen Rat; die aktuelle Planung sieht eine Behandlung noch in diesem Jahr vor. Parallel zur Revision des Tourismusentwicklungsgesetzes plant der Regierungsrat, die Beherbergungsabgabe anzuheben. Der aktuelle Betrag von 60 Rappen je Übernachtung ist seit Jahren unverändert. Umfang und Zeitpunkt der Erhöhung werden auf die Revision abgestimmt. In eigener Kompetenz hat die Volkswirtschaftsdirektion bereits Massnahmen für die touristische Qualitätssicherung und die Angebotsentwicklung an die Hand genommen.