Versorgungsplanung 2011 bis 2014 geht im Spätsommer in die Konsultation
Gesundheitsdirektion informiert die Leistungserbringer über den Fahrplan
Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons Bern hat die Akutspitäler, Rehabilitationskliniken, Psychiatrieinstitutionen und Rettungsdienste über die Vorarbeiten und den Fahrplan zur Versorgungsplanung 2011 bis 2014 orientiert. Sie sind eingeladen, anhand von Factsheets auch ihr Personal über die wichtigsten Eckwerte zu informieren. Parallel führt die GEF Gespräche mit den Direktionen der von der Planung betroffenen Institutionen. Voraussichtlich im Spätsommer 2010 wird die GEF das Konsultationsverfahren eröffnen. Der Regierungsrat wird die Versorgungsplanung 2011 bis 2014 im Frühling 2011 genehmigen.
Eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftlich tragbare Spitalversorgung für die gesamte Bevölkerung: dieses Ziel verfolgt der Regierungsrat des Kantons Bern. Als Grundlage für die Erreichung dieses Zieles dient die Versorgungsplanung, die alle vier Jahre überprüft und den neuen Verhältnissen angepasst wird. In Fortführung der ersten Versorgungsplanung von 2007 arbeitet die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) derzeit intensiv an der neuen Auflage für die Jahre von 2011 bis 2014.
Das Planungsvorhaben stellt den Bedarf an Dienstleistungen in den Akutspitälern, den Rehabilitationskliniken, in der Psychiatrie und im Rettungswesen sowie den Ausbildungs- und Nachwuchsbedarf in den nicht universitären Gesundheitsberufen dar. Es zeigt zudem die kantonalen Strategien und Massnahmen auf, damit diese Dienstleistungen in guter Qualität und wirtschaftlich erbracht werden können.
Das revidierte Krankenversicherungsgesetz mit der neuen Spitalfinanzierung ab 2012, der freien Spitalwahl für die ganze Schweiz und diagnosebasierten Fallpauschalen für die Spitalleistungen stellt für die Erarbeitung der neuen Versorgungsplanung eine besondere Herausforderung dar. Gleichzeitig setzt sich die GEF mit der demografischen Entwicklung, mit dem medizinischen Fortschritt und mit dem Personalmangel im Gesundheitswesen auseinander.
Die Planung hat folgende Eckpunkte: Im Spitalbereich wird die dezentrale Konzentration als Strategie weiterverfolgt, unter anderem durch die Unterstützung der gemeindenahen Primärversorgung (Gesundheitszentren, integrierte Versorgungssysteme). Die psychiatrische Versorgung in den Regionen, die zurzeit noch lückenhaft ist, soll verstärkt werden. Beim Rettungswesen wird die Umsetzung der neuen Hilfsfristregel des Interverbandes für Rettungswesen (IVR) geprüft. Zur Förderung des Nachwuchses in den Gesundheitsberufen ist für alle Betriebe und Sektoren eine Ausbildungsverpflichtung vorgesehen.
Die Versorgungsplanung setzt eine zukunftsorientierte Strategie in einem Bereich um, in dem der Kanton sowohl beim Gewährleisten der Angebote als auch bei der Finanzierung eine wichtige Rolle einzunehmen hat. Immerhin fliessen 14,3 Prozent der Gesamtausgaben des Kantons ins Gesundheitswesen (2009: 1175 Mio. Franken).
Die Versorgungsplanung 2011 bis 2014 wird auch Grundlage für die zukünftigen Spitallisten bilden, die wiederum festlegen, welche Institution welche Dienstleistung zulasten der Grundversicherung erbringen darf – für die meisten Spitäler eine existentielle Voraussetzung in wirtschaftlicher Hinsicht. Die neue Spitalfinanzierung dürfte für den Kanton einen jährlichen Mehraufwand von rund 260 Mio. Franken mit sich ziehen.
Voraussichtlich im Spätsommer 2010 wird die Gesundheits- und Fürsorgedirektion den Entwurf der neuen Versorgungsplanung in die Konsultation schicken. Im Frühjahr 2011 wird der Regierungsrat über die Planungsgrundlage befinden.