Spitalliste 2012 gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG):
Kanton drückt sich vor Standort-Entscheidungen
Der Regierungsrat hat eine neue Spitalliste verabschiedet. Darin legt er fest, welche Unternehmen welche Leistungen für eine weiterhin hochstehende Versorgung der bernischen Bevölkerung in den Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie erbringen müssen. Damit verfügt der Kanton Bern über einen transparenten Rahmen für einen fairen Wettbewerb zwischen den Spitälern und den effizienten Einsatz von Steuergeldern und Krankenversicherungsprämien. Die ab 1. Mai 2012 geltende Spitalliste basiert auf der Versorgungsplanung 2011–2014, die den Bedarf an Spital- und Rettungsleistungen für die bernische Bevölkerung aufzeigt.
Die Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG), die anfangs 2009 in Kraft trat, verlangt, dass die Neuregelung der Spitalfinanzierung auf Anfang 2012 eingeführt wird. Das revidierte Gesetz erfordert eine bedarfsgerechte Planung nach den Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit, bei der auch die Privatspitäler angemessen einzubeziehen sind. Konkretisiert wird nun die Planung auf Stufe Kanton mit einer neuen Spitalliste, welche die Liste 2005 ablöst. Darin werden jene Institutionen und Leistungen aufgeführt, die von der öffentlichen Hand mitfinanziert werden.
Über Steuergelder bezahlt der Kanton Bern seit Anfang Jahr 55 Prozent der Leistungen der öffentlichen und privaten Spitäler in der Grundversicherung, was jährlich rund einer Milliarde Franken entspricht. Alle auf der Spitalliste aufgeführten Institutionen erhalten künftig unabhängig von ihrer Trägerschaft pro Patientin und Patient eine Fallpauschale, die nach diesem Schlüssel finanziert wird. Angesichts des erheblichen Mittelbedarfs will der Regierungsrat mit der Spitalliste sicherstellen, dass Steuergelder wirtschaftlich und zweckmässig eingesetzt werden. Ebenso trägt die Spitalliste den neuen gesetzlichen Vorgaben Rechnung und gewährleistet, dass die öffentlichen und privaten Spitäler gleich behandelt werden.
Der Regierungsrat erwartet von der neuen Spitalliste sowohl eine Konzentrationswirkung in allen Regionen als auch eine Stärkung des Medizinalstandortes Bern. Er verfolgt das Ziel, dass der gesamten Bevölkerung eine Grundversorgung von hoher Qualität zur Verfügung steht.
Die neue Spitalliste, auf der auch ausserkantonale Institutionen figurieren, enthält im Einzelnen folgende Eckpunkte:
- Neue Leistungsgruppensystematik für die somatische Akutversorgung: Für die Vergabe der Leistungsaufträge in der somatischen Akutversorgung wird eine neue, feiner strukturierte Leistungsgruppensystematik verwendet. Sie wurde durch die Kantone Bern und Zürich in enger Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft erarbeitet und durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) empfohlen.
- Leistungsaufträge an Spitalunternehmen und nicht an Standorte Die Leistungsaufträge werden an die jeweiligen Spitalunternehmen erteilt. Bei mehreren Standorten werden sie dort umgesetzt, wo die Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität erfüllt sind. Zudem erhalten Spitäler nicht mehr automatisch einen Leistungsauftrag für einen ganzen Bereich, wie beispielsweise die Herz- und Gefässchirurgie. Stattdessen umfasst er nur noch jene Gruppen eines Leistungsbereichs – wie z. B. «Gefässchirurgie periphere Gefässe» – für welche die spezifischen Anforderungen erfüllt sind.
- Evaluation der Ergebnisqualität: Die Rückmeldungen verschiedener Spitäler zeigten, dass die Behandlungsqualität vorerst nicht mit der erforderlichen Messgenauigkeit erhoben werden kann. Bei der Spitalliste 2012 wird deshalb auf eine Evaluation des Ergebnisses verzichtet. Hingegen wurde auf die Struktur- und Prozessqualitätskriterien der Leistungserbringer abgestellt.
- Nur versorgungsnotwendige Angebote: Der Regierungsrat hält am Grundsatz fest, dass nur gesamtkantonal oder regional versorgungsnotwendige Angebote auf der Spitalliste sind. So gilt ein Anteil auf kantonaler Ebene von mehr als drei Prozent als versorgungsrelevant. Ebenfalls relevant ist ein Spital, wenn es 15 Prozent der Fälle der regionalen Bevölkerung abdeckt. Leistungserbringer, die auf der kantonalen Stufe nicht als versorgungsrelevant gelten, können wegen der regionalen Bedeutung trotzdem für die Spitalliste berücksichtigt werden. Dies entspricht den Zielen für eine dezentrale Konzentration sowie die Nutzung von Synergien.
Somatische Akutspitäler und psychiatrische Institutionen erhalten aufgrund der neuen Leistungsgruppensystematik völlig neue Leistungsaufträge im Vergleich zur Spitalliste 2005. Für den Bereich Rehabilitation wurden die bestehenden Rehabilitationskategorien erweitert und angepasst.
Entscheidend für die Spitäler ist, dass sie die qualitativen Anforderungen der Leistungsgruppensystematik inklusive der Mindestfallzahlen und der Konzentration von versorgungsrelevanten Leistungen erfüllen. Die Erfahrungen mit den grundsätzlich neuen Rahmenbedingungen für die Spitäler werden in den nächsten Jahren zeigen, wie sich die bernische Spitallandschaft weiterentwickeln wird. Der Regierungsrat wird die dynamische Entwicklung im Gesundheitsbereich aufmerksam verfolgen und die Spitalliste auf der Basis der jeweiligen Versorgungsplanung allenfalls aktualisieren.
Schliesslich geht der Regierungsrat davon aus, dass zwar grundsätzlich eine Steuerung der Leistungsmengen vorgenommen werden kann. Er ist aber trotz angespannter Finanzlage bereit, im Rahmen der Spitalliste 2012 darauf zu verzichten. Damit entspricht er den Erwartungen des Grossen Rats.