Keine Sanierungsabgabe für Schiessanlagen
Der Regierungsrat des Kantons Bern verzichtet darauf, eine Abgabe pro Schuss zugunsten der Sanierung der Kugelfänge von Schiessanlagen einzuführen. Die Arbeiten am Gesetz über die Finanzierung der Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen werden eingestellt.
Die Auswertung der Vernehmlassung zum Gesetz über die Finanzierung der Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen hat gezeigt, dass die Meinungen weit auseinander gehen, wer die Sanierungskosten tragen soll und wie deren Finanzierung sicher gestellt werden soll. Der Vorschlag, eine Abgabe pro Schuss zu erheben, fand kaum Zustimmung. Beanstandet wurde insbesondere, dass sich der Bund und die Gemeinden nicht stärker an den Sanierungskosten beteiligen und dass die vorgeschlagene Regelung nur für die 300- Meter-Anlagen, nicht aber für 25- und 50-Meter-Anlagen sowie für reine Sportschiessanlagen gelten soll. Angesichts der kontroversen Vernehmlassungsresultate hat der Regierungsrat beschlossen, auf die Gesetzesvorlage zu verzichten. Zu diesem Entscheid beigetragen hat, dass die Erträge aus der Schussabgabe verhältnismässig gering wären. Möglicherweise würden die Erträge durch sinkende Schusszahlen und durch «Munitionstourismus» in die umliegenden Kantone noch weiter reduziert. Mit dem Verzicht auf die Gesetzesvorlage bleibt es bei der vom Bundesrecht vorgesehenen Kostenteilung für die Sanierung der Anlagen. Demnach werden nach Abzug der Beiträge von Bund und Standortgemeinde die verbleibenden Sanierungskosten wie bisher durch die Schützenvereine getragen. Können diese nicht zahlen, müssen die Ausfallkosten aus dem kantonalen Abfallfonds finanziert werden. Je nach Mittelbedarf kann nicht ausgeschlossen werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Abfallabgabe, welche diesen Fonds speist, von heute fünf auf acht bis zehn Franken erhöht werden muss. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat zu gegebener Zeit eine entsprechende Anpassung des Abfallgesetzes beantragen. PD