Kurzinformation aus dem Regierungsrat

Der Kanton Bern unterstützt die Gemeinde Saanen mit Beiträgen für ein neues Reservoir und Gewässerverbauungen.

Kantonsbeiträge an neues Reservoir und Gewässerverbauungen in der Gemeinde Saanen

An den Bau eines neuen Wasserreservoirs in der Gemeinde Saanen hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Beitrag von 1,22 Millionen Franken aus dem Wasserfonds bewilligt. Das bestehende, im Jahr 1902 erstellte Reservoir muss ersetzt werden, weil es sanierungsbedürftig ist und nicht vergrössert werden kann. Gleichzeitig wird auch das Stufenpumpwerk ersetzt und im neuen Reservoir untergebracht. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 3,5 Millionen Franken.

Weitere 567’000 Franken hat der Regierungsrat für den Bau eines Geschiebesammlers oberhalb des Siedlungsgebiets Rüebeldorf gesprochen. Der Geschiebesammler soll den Hochwasserschutz am Chalberhörnibach verbessern.

Beschwerde zur Einführungsverordnung KVG: Bundesgericht erteilt aufschiebende Wirkung nicht

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat zur Kenntnis genommen, dass das Bundesgericht das Gesuch um aufschiebende Wirkung im Zusammenhang mit der Beschwerde gegen die Einführungsverordnung zum Vollzug des revidierten Krankenversicherungsgesetzes abgewiesen hat. Damit entspricht das Bundesgericht dem Antrag des Kantons Bern. Die Beschwerdeführer bestreiten in ihrer Eingabe an das Bundesgericht den Umstand, dass der Kanton Bern kantonale Bestimmungen, die für den Vollzug des revidierten Krankenversicherungsgesetzes erforderlich sind, per 1. Januar 2012 auf dem Weg einer dringlichen Verordnung in Kraft gesetzt hat. Die Dringlichkeit sei aufgrund der Vorlauffristen nicht gegeben. Der Regierungsrat seinerseits ist überzeugt, dass die komplexen und politisch strittigen neuen Bestimmungen, die für öffentliche und private Listenspitäler gelten, aus dringenden und zwingenden Gründen auf dem Verordnungsweg geregelt werden mussten. Mit der neuen, zeitlich befristeten Verordnung kann der Kanton sicherstellen, dass die seit 1. Januar 2012 im gleichen Umfang von der öffentlichen Hand mitfinanzierten öffentlichen und privaten Spitäler auch gleich behandelt und gleich kontrolliert werden können.

Kantonales Umsetzungsprogramm 2012–2015 zur neuen Regionalpolitik des Bundes

Der Regierungsrat hat das Umsetzungsprogramm 2012–2015 des Kantons Bern zur Neuen Regionalpolitik des Bundes genehmigt. Zugleich hat er das beco Berner Wirtschaft ermächtigt, die entsprechende Programmvereinbarung mit dem Bund zu unterzeichnen. Im Rahmen der neuen Regionalpolitik unterstützen Bund und Kanton mit Darlehen und Beiträgen innovative und wertschöpfungsstarke Infrastrukturvorhaben und Initiativen im ländlichen Raum. Für das Jahr 2012 hat der Regierungsrat dafür einen Rahmenkredit von 12,5 Millionen Franken bewilligt. Die jährlichen Bundesbeiträge liegen ebenfalls bei maximal 12,5 Millionen Franken.

Volksinitiative «Mühleberg vom Netz» ist zustande gekommen

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat festgestellt, dass die Volksinitiative «Mühleberg vom Netz» zustande gekommen ist. Die Staatskanzlei hat die vom Initiativkomitee eingereichten Unterschriften geprüft und dem Regierungsrat beantragt, 15’548 Unterschriften als gültig zu erklären. Für das Zustandekommen einer Volksinitiative braucht es 15’000 gültige Unterschriften. Die Volksinitiative «Mühleberg vom Netz» verlangt, dass der Kanton als Mehrheitsaktionär der BKW FMB Energie AG für die sofortige Ausserbetriebnahme des AKW Mühleberg sorgt.

Zwei Standesinitiativen zu erneuerbaren Energien und zu Windenergieanlagen

Im Auftrag des Grossen Rates hat der Regierungsrat des Kantons Bern bei der Bundesversammlung zwei Standesinitiativen eingereicht. Die eine Standesinitiative will die Nutzung sofort verfügbarer Energien fördern. Sie verlangt, dass im Wald und in der Landwirtschaftszone Plätze für die Lagerung von Holzschnitzeln realisiert werden können. Die zweite Standesinitiative will den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wäldern und an Waldrändern ermöglichen.

Besserer Kündigungsschutz für Lehrkräfte an Musikschulen

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Musikschulverordnung verabschiedet. Sie ergänzt das neue Musikschulgesetz, das seit dem 1. Januar 2012 in Kraft ist. Die Musikschulverordnung führt die bisherigen Anstellungsbedingungen für Lehrkräfte und Schulleitungen von Musikschulen in das neue System über und verbessert den Kündigungsschutz. Neu dürfen Musikschulen ihren Lehrkräften nur noch aus triftigen Gründen kündigen – dies in Anlehnung an die Anstellungsbedingungen an der Volksschule. Damit verbessert der Regierungsrat die Anstellungssicherheit der privatrechtlich angestellten Musikschullehrkräfte. Trotzdem kann aber der Beschäftigungsgrad von Lehrkräften an Musikschulen stark schwanken, je nachdem wie viele Schülerinnen und Schüler sich für ein bestimmtes Instrument anmelden.

Energie Service Biel: Konzessionserneuerung für Wasserentnahme aus dem Bielersee

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Konzession der ESB Energie Service Biel für die Entnahme von Wasser aus dem Bielersee um weitere 15 Jahre verlängert. Das Seewasserwerk der ESB versorgt die Bevölkerung von Biel, Tüscherz und teilweise auch Nidau mit Trink- und Brauchwasser. Es trägt massgeblich zur Versorgungssicherheit in der Region bei. Die Anlage soll saniert werden. Mit der Verlängerung der Konzession für das Seewasserwerk hat die ESB auch genügend Zeit, um die zukünftige Wasserversorgung in ihrer Region zu planen.

Beitrag an Schweizer Ferientag und Switzerland Travel Mart 2013 in Bern

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt den Schweizer Ferientag und den Switzerland Travel Mart, die 2013 in Bern stattfinden, mit einem Beitrag von 300’000 Franken. Die von Schweiz Tourismus organisierten Anlässe sind die beiden wichtigsten Veranstaltungen für die Anbieter im Schweizer Tourismus. Nach 1989 ist Bern Tourismus zum zweiten Mal Gastgeber und hat damit Gelegenheit, sich den Einkäufern der ganzen Welt zu präsentieren. Der Ferientag findet jedes Jahr, der Switzerland Travel Mart alle zwei Jahre statt. Um die Durchführung bewerben sich jeweils geeignete Tagungsorte aus der ganzen Schweiz.

Beiträge 2012 an ausserkantonale Kindergärten und Volksschulen

Für das Jahr 2012 hat der Regierungsrat des Kantons Bern Beiträge von insgesamt 2,12 Millionen Franken an ausserkantonale öffentliche Kindergärten und Volksschulen bewilligt, die von Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Bern besucht werden. Im Kredit enthalten sind auch Schulgeldbeiträge für besonders begabte Berner Schülerinnen und Schüler an Privatschulen im Kanton Bern. Mit den Beitritten zu verschiedenen interkantonalen Schulabkommen hat sich der Kanton Bern verpflichtet, für seine Schülerinnen und Schüler an ausserkantonalenöffentlichen Kindergärten und Volksschulen Kantonsbeiträge zu entrichten. Im Gegenzug bezahlen die Abkommenskantone ebenfalls Beiträge für ihre Kinder und Jugendlichen an bernischen Schulen. Diese belaufen sich für 2012 auf voraussichtlich 670’000 Franken.