Nachzählung der kantonalen Volksabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern

Mehrere Gemeinden haben Stimmzettel nicht aufbewahrt

In mehreren bernischen Gemeinden fehlen die Stimmzettel für die Nachzählung der kantonalen Volksabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern vom 26. und 27. August 2011. Dies haben Abklärungen der Regierungsstatthalter im Auftrag der Staatskanzlei ergeben. Der Regierungsrat wird die Situation nun neu beurteilen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Am 26. und 27. August 2011 sollen die Stimmzettel der kantonalen Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 über die Motorfahrzeugsteuern wegen des sehr knappen Ergebnisses nachgezählt werden. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Bern am 6. Juli 2011 aufgrund eines Entscheids des Verwaltungsgerichts angeordnet. Dabei muss die Sortierung der Stimmzettel in gültige und ungültige überprüft werden. Zudem sind die Stimmen der Stichfrage nachzuzählen. Die Nachzählung erfolgt dezentral in den Gemeinden. Sie wird von der Staatskanzlei und den Regierungsstatthaltern überwacht.

Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten hat die Staatskanzlei die Regierungsstatthalter angewiesen, bei den Gemeinden zu prüfen, ob die Stimmzettel noch vorhanden sind. Diese Überprüfung hat ergeben, dass in mehreren Gemeinden alle oder ein Teil der Stimmzettel fehlen. Deshalb ergibt sich für die Nachzählung des Ergebnisses der kantonalen Volksabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern eine neue Ausgangslage. Der Regierungsrat wird die Situation an der ersten Regierungssitzung vom 17. August 2011 neu beurteilen, über das weitere Vorgehen entscheiden und die Öffentlichkeit darüber informieren.

Eine Verordnung verpflichtet die Gemeinden, die Stimmzettel gesondert verpackt und versiegelt bis nach der Erledigung aller Beschwerden aufzubewahren (Art. 42 Abs. 3 der Verordnung über die politischen Rechte). Nachdem bekannt wurde, dass Beschwerden gegen das Abstimmungsergebnis vom 13. Februar 2011 eingegangen waren, hatte die Staatskanzlei die Regierungsstatthalterämter am 4. März 2011 aufgefordert, die Gemeinden zusätzlich darauf aufmerksam zu machen, dass die Stimmzettel bis nach der rechtskräftigen Erledigung aller Beschwerden aufzubewahren sind.