Volksabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern

Nachzählung in den Gemeinden

Die Stimmzettel der kantonalen Volksabstimmung über die Motorfahrzeugsteuern vom 13. Februar 2011 werden am 26. und 27. August 2011 dezentral in den Gemeinden nachgezählt. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Bern nach einem Entscheid des Verwaltungsgerichts angeordnet.

Am 13. Februar haben die Stimmberechtigten im Kanton Bern über eine Änderung der Motorfahrzeugsteuern abgestimmt. Sie konnten sich dabei entweder für die Grossratsvorlage oder den Volksvorschlag entscheiden. Bei der Stichfrage betrug die Differenz lediglich 363 Stimmen zu Gunsten des Volksvorschlags. Zwei Stimmberechtigte haben dieses knappe Resultat mit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten.

Das Verwaltungsgericht hat am 22. Juni 2011 die beiden Beschwerden gutgeheissen und eine Nachzählung der Volksabstimmung angeordnet. Überprüft werden muss nicht die gesamte Abstimmung, sondern nur die Gültigkeit aller Stimmzettel und die umstrittene Stichfrage.

Die Stimmen werden am Freitag, 26. und Samstag, 27. August 2011 in den Gemeinden nachgezählt.

Die Nachzählung wird durch die Staatskanzlei und die Regierungsstatthalter überwacht.

Der Regierungsrat wird das Ergebnis der Nachzählung voraussichtlich Anfang September 2011 erwarten.