Starts und Landungen ausserhalb von Flugplätzen dürfen nicht zunehmen

Mit der neuen Verordnung über das Starten und Landen mit Luftfahrzeugen ausserhalb von Flugplätzen will der Bund solche Landungen zeitgemäss regeln und dabei die Aspekte der Luftfahrt, der Umwelt und der Raumplanung angemessen aufeinander abstimmen. Die Verordnung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass die Landungen ausserhalb von Flugplätzen gegenüber heute zunehmen, betont der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Er verlangt vom Bund, die Vorlage mit Angaben zur bisherigen Zahl der Aussenlandungen zu ergänzen. Zudem soll er die Veränderungen aufzeigen, die mit der neuen Verordnung zu erwarten sind. Gemäss kantonalem Leitbild Luftverkehr gewichtet der Kanton Bern die negativen Auswirkungen des Flugverkehrs in empfindlichen und wenig vorbelasteten Gebieten besonders stark. Von grösseren Wohnzonen und Zonen, die überwiegend zum Schutz der Natur errichtet wurden, ist der Luftverkehr – wenn immer möglich – fernzuhalten.