Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes
Die Umsetzung der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG), die am 3. März 2013 in der eidgenössischen Volksabstimmung angenommen wurde, muss bei den Ortsplanungen der Gemeinden beachtet werden. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes (der Bundesrat hat den Zeitpunkt dafür noch nicht festgelegt) bis zur Genehmigung der nötigen Richtplananpassungen durch den Bund dürfen keine Neueinzonungen ohne flächengleiche Auszonungen genehmigt werden. Darum empfiehlt das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) in einer Mitteilung an die bernischen Gemeinden, laufende Ortsplanungsrevisionen so rasch als möglich abzuschliessen und zur Genehmigung einzureichen. Mit dem Start von neuen Ortsplanungsrevisionen, die Neueinzonungen enthalten sollen, soll nach dem Rat des AGR im Moment zugewartet werden. Nicht betroffen sind Revisionen, die nur Auf- und Umzonungen, Anpassungen zur Umsetzung der Gefahrenkarten oder Revisionen des Baureglements etc. umfassen.