Interpellation
Unklarheiten nach dem Ergebnis Zweitwohnungsinitiative
Beseitigung der Unklarheiten nach dem Ergebnis der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative
Es herrscht wegen der umstrittenen Rechtlage bei Betroffenen, Beteiligten und interessierten Kreisen Ratlosigkeit und Unsicherheit. Diese haben Anspruch auf Klärung der Rechtslage. Auch Banken hinterfragen die Kreditwürdigkeit der Eigentümer und die Sicherheit der belasteten Grundstücke und machen entsprechende Interventionen von der Rechtslage abhängig. Der Regierungsrat wird aufgefordert, Klarheit zu schaffen und folgende Fragen zu beantworten:
Welche Rechtslage gilt bei den unter die Initiative fallenden Gemeinden in Bezug auf Zweitwohnungen:
- Bei heute eingezontem Bauland für Wohnbauten?
- Bei eingezontem Bauland, in welchem eine Mischform von Erst- und Zeitwohnungen vorgesehen ist?
- Bei hängigen Baugesuchen für Wohnbauten die vor dem 11.3.2012 eingereicht wurden?
- Bei Baugesuchen die nach dem 11.3.2012 eingereicht wurden?
- Bei Baubewilligungen die vor dem 11.3.2012 erteilt und mit einem Rechtmittel angefochten wurden und somit noch hängig sind?
- Bei Baubewilligungen die nach dem 11.3.2012 erteilt und mit einem Rechtsmittel abgefochten wurden und somit noch hängig sind?
- Bei Verlängerung einer vor dem 11.3.2012 bzw vor dem 31.12.2012 erteilten und für 3 Jahre gültigen Baubewilligung?
- Bei der Definition der «Zweitwohnung» bzw bei der Unterscheidung von bewirtschafteten und nicht bewirtschafteten Wohnungen?
- Bei vor dem 11.3.2012 erstellten Wohnbauten (ohne Zweckentfremdungsverbot in der Baubewilligung und entsprechender Anmerkung im Grundbuch)?
Es wird Dringlichkeit verlangt.
Walter Messerli (Interlaken, SVP)