Zum Legislatur Abschluss noch ein Erfolg für Grossrat Pfister
Anlässlich der März-Session wurde die Motion Pfister «Keine unnötigen Hürden zur Errichtung von Deponien für unverschmutzten Aushub» vom grossen Rat ohne Gegenstimme überwiesen. Somit hat die Regierung den Auftrag erhalten, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung der Bundesversammlung, folgende Standesinitiative einzureichen.
Der Bund wird ersucht Artikel 37 und 38 des Bundesgesetzes Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG)so anzupassen, dass es möglich wird, die Umlegung und gleichzeitige Aufwertung von Fliessgewässer namentlich im Alpen- und Voralpenraum ausnahmsweise zu bewilligen, wenn die Errichtung einer neuen Deponie für unverschmutzten Aushub dies zwingend erforderlich macht.
Es ist zu hoffen, dass das Bundesparlament und das Bundesamt für Umwelt einer solchen Gesetzes-Änderung zustimmen wird, ist der Deponie Notstand dem BAFU ja Schweizweit bekannt. Aus einem Dokument ist zu entnehmen, dass im Jahr 2009 die Bestimmungen zum Teil schon gelockert wurden.
Im Kanton Bern wurde 2006 von Grossrat Pfister schon eine Motion eingereicht, die verlangte, dass Deponien bis zu 1000 m³ ohne grosse Bürokratie zu bewilligen sind. Aufschüttungen, die zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Kulturland dienen, wurden vom Grossen Rat gegen den Willen der Regierung und Verwaltung zugestimmt.
Dank den Vorstössen von Grossrat Pfister können wir nun hoffen, dass im Alpengebiet (Simmental/Saanenland) der Deponie-Notstand schon bald behoben werden kann. FDP Kreis Oberland