Tierschutzanwalt im Vergleich:
500 Schulklassen
Am 7. März stimmen wir darüber ab, ob zusätzlich zum geltenden Tierschutzgesetz ein Tierschutzanwalt nötig ist. Im fortschrittlichen Kanton Zürich ist bekanntlich bereits ein solcher Tierschutzanwalt tätig.
Ich persönlich finde es richtig, dass Geschöpfe, die sich selber nicht zur Wehr setzen können, durch das Tierschutzgesetz oder (mieraa) durch einen Anwalt angemessen geschützt werden. Vergessen wir aber nicht, dass nicht nur Tiere nicht in der Lage sind, sich auf ihr Recht zu berufen. In derselben Lage befinden sich oftmals auch menschliche Geschöpfe.
In der Schweiz werden zum Beispiel pro Jahr über 10000 Abtreibungen durchgeführt. Dies entspricht etwa 500(!) Schulklassen. Erschreckend finde ich vor allem, dass dies heute zunehmend medikamentös «erledigt» wird.
Aus ethischer Sicht wäre es für mich angebrachter, uns die Frage zu stellen, wie wir das Recht auf Leben von ungeborenen Kindern verstärken können, bevor wir uns über die Notwendigkeit eines Tierschutzanwaltes Gedanken machen. Simon Wampfler,
Grossratskandidat, Lenk