Änderung des Raumplanungsgesetzes schützt Kulturland in keiner Weise!

Boden, in oder auf dem wertvolle Nahrungsmittel wachsen oder der sonst landwirtschaftlich genutzt wird, ist ein unbezahlbares Gut, dem stets grosse Beachtung und Respekt zu schenken ist! Die zur Abstimmung gelangende Gesetzesvorlage hilft uns leider dieses Gut nicht schützen. Die Folge einer Annahme wäre ein neuer überaus grossen Büroapparat, der sich mit schwierigen Auszonungen und juristischen Händeln auf Steuerzahlers Franken auseinander setzen müsste, ohne dabei einen Quadratmeter Kulturland schützen zu können. Weiter werden Mehrwertabschöpfungen vorgeschrieben, was lediglich jeden Quadratmeter künstlich verteuern würde. Im Abstimmungsbüchlein steht auch, dass Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks dazu verpflichtet werden können, ihr Bauland innert angemessener Frist zu überbauen. Ist das Kulturlandschutz? Diese Gesetzesvorlage ist wieder einmal eine Übung, um die Macht zum Bund zu verschieben, um sozialistische, diktatorische Hintergründe durchzusetzen. Abstimmungen aus der Vergangenheit, wie Zweitwohnungsinitiative und Pauschalbesteuerung lassen grüssen. Wieso sich die landwirtschaftlichen Organisationen, samt ihren politischen Vertretern, wieder einmal von einer solchen unsinnigen Gesetzesrevision begeistern lassen, stimmt mich nachdenklich. Aber auch hier grüsst uns das letzthin angenommene Tierseuchengesetz, denn es wird uns alle negativ treffen.

Wir können ohne Probleme Kulturland schützen, zum Beispiel: Eingeschossige Gebäude vermeiden, an Stadträndern in die Höhe bauen an Stelle mit niedrigen Bauten Kulturland zu verpflastern, hemmende Ausnutzungsziffern abschaffen, leer stehende, ungebrauchte Gebäude in der Landwirtschaftszone umnutzen und zuletzt das grösste Problem, die Zuwanderung in den Griff bekommen.

Bis Ende des letzten Jahrhunderts war in unserem Lande vieles in besseren Bahnen, also korrigieren wir die in letzter Zeit entstandenen Fehler.

Vermeiden wir einen weiteren Fehler und stimmen am 3. März NEIN zum Raumplanungsgesetz! Lorenz Dreyer, Weissenburg