Das Epidemiengesetz dient dem Volk nicht
Liebe Leserinnen, liebe Leser
Das Thema ist so vielfältig und breit, dass ich gezwungen bin Sie aufzufordern, das Gesetz im Detail anzuschauen. Dies mag für Sie langweilig sein, aber in diesen Details liegen die Problempunkte! Bevor ich zu einigen Details komme, sind mir zwei Feststellungen besonders wichtig.
1. Ob die Schweiz eine Krisen-Situation erfolgreich bewältigen kann oder nicht, hängt von den Menschen ab, und nicht von den Gesetzen. Ein gutes Gesetz wäre hilfreich, aber das überarbeitete EpG wird für Verwirrung sorgen.
2. Wenn die Menschen unabhängig und umfassend informiert werden und nicht wie bei der Schweinegrippe, handeln die Menschen auch richtig. Wenn dann Impfungen den einzig richtigen Weg darstellen, gehen die Leute freiwillig impfen.
Hier einige Details:
Der Bundesrat spricht in der Botschaft ans Parlament von «mehrheitlich positiver Aufnahme» vom Gesetz (S. 331),
obschon die grösste Partei (die SVP mit ca. 25 Prozent Wähleranteil) den Vorentwurf aus grundsätzlichen Überlegungen ablehnte (S. 331)
obschon acht Kantone und vier Organisationen Teillösungen im Bereich Aufgabenteilung Bund und Kantone ablehnten
obschon fünf Kantone und vier Wirtschaftsverbände (z. B. Economiesuisse, Gewerbeverband) eine genauere Definition der Art. 6/7 zur «Ausserordentlichen Lage» verlangt haben.
Impfzwang wird möglich
Der Gesetzestext dient nicht dem Volk, weil die Impfmassnahmen vorgesehen sind unter dem Titel «Förderung der Impfungen, und nicht Schutz der Bevölkerung! Es wird von den Befürwortern auch immer behauptet, es gebe keinen Zwang. Tatsache ist, dass der Bundesrat in seiner Botschaft an das Parlament auf Seite 325 schreibt: «Die klassische Seuchenbekämpfung bezweckt eine weitgehende Kontrolle und Eindämmung der Krankheit und setzt vorwiegend auf individuelle und kollektive Zwangsmassnahmen.» …und Artikel 21, Absatz c vom Epidemiengesetz lautet: «Die Kantone fördern Impfungen, indem sie dafür sorgen, dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen vollständig geimpft sind.»
Hat da die Pharma-Lobby etwas übertrieben mit der Einflussnahme? Bei meiner Beurteilung geht es mir nicht darum «schwarz zu malen». Es ist möglich, dass das Gesetz vernünftig angewendet wird. Ebenso ist es jedoch möglich, dass das Gesetz «Buchstaben für Buchstaben» angewendet wird, und dann werden Zwangsmassnahmen durchgesetzt. Entscheidend ist daher das Gesetz, und nicht die schönen Behauptungen der Politiker. Die undefinierten Rechtsbegriffe werden zum Problem, und genau die Leute, die das Schweinegrippen-Fiasko verursacht haben, werden wieder für die Bevölkerung entscheiden. Daher ist dies die Kernfrage: Wollen wir den Leuten, die für die Schweinegrippe-Panik-Reaktionen zuständig waren, mit den ungenauen Gesetzes-Formulierungen noch mehr Kompetenzen geben? Peter Eberhart, Erlenbach