Das Messer am Hals
Ein alter Spruch, der zitiert wird seit Jahr und Tag, nachdem jemand durch seine Tätigkeit grossem Risiko ausgesetzt ist. Das mag bei einer Arbeit in verschiedenen Berufen zutreffen, sobald es sich um dringende Funktionen handelt, welche nicht ungefährlich sind und trotzdem nicht immer wieder hinaus geschoben werden dürfen. Dasselbe gilt bei selbst gewähltem Extremsport, wie auch in der Politik, wenn eine Wiederwahl unsicher wird, weil die einen oder andern viele Wähler enttäuscht haben und ihre Konkurrenz sehr gross ist. Also in allen Sparten kann der Spruch zutreffen. Es kann gut, oder eben nicht gut enden, bei einer gefährlichen Arbeit, bei einem selbst gewählten Extremsport, wie auch bei einer Wahl.
Dass es aber soweit kommen kann wie in Interlaken, erwartet kaum jemand. Ein Unbescholtener wird tatsächlich mit dem Messer am Hals attackiert. Diese Gräueltat überlebt der Betroffene nur dank dem raschen Handeln seines Kollegen und der Nähe eines Spitals. Einer derselben Nation erschiesst kurz vorher in Pfäffikon ZH kaltblütig zwei Frauen. Ist das ein Resultat der offenen Schweiz, wie es Bundesrätin Somaruga jeweils betont? Hoffen wir es nicht, sonst hätte sie mit Recht bei der nächsten Wiederwahl das Messer am Hals!
Die alte Praxis, Armeewaffen nach einem WK oder nach der Entlassung aus der Wehrpflicht als Eigentum zu Hause greifbar zu haben, das zu verhindern war ein Ziel von harschen Armee-Kritikern und aussen links Tätigen, welche die Wehrpflicht und eine eigene Armee als eine unnötige Pflicht bezeichnen! Dagegen scheint es junge Kreise wenig zu kümmern, die sich als Armee-Gegner stark einsetzen und eine alte Tradition abschaffen möchten, während Schwerverbrecher ihre Waffen beschaffen.
Leider kann wohl Niemand verhindern, dass sich solches wiederholen kann. Aber es ist die Pflicht aller Politiker sich darum zu bemühen, dass solche Täter mit harten Strafen rechnen müssen und diejenigen, die von ausserhalb unserer Landesgrenze zugezogen sind, ausgeschafft werden. Eine fahrlässige Inhaftierung mit Hafturlaub ist nicht mehr zu tolerieren, um solchen Übeltätern von neuem die Gelegenheit zu bieten, als Schwerverbrecher zu einer Gefahr für die Bevölkerung zu werden! Mit dem Geplapper von Völkerrecht und Menschenrecht ist keine fahrlässige Strafpraxis zu rechtfertigen. Unsere Gesetze sind nicht fremden unterzuordnen; das ist eine sehr wichtige Bestimmung in unserem ersten Bundesbrief und hat noch heute seine Gültigkeit. Nehmt das zur Kenntnis in der Politik. Diejenigen, die eine für unser Land und Volk so wichtige Bedingung nicht mehr akzeptieren, haben hoffentlich bei den nächsten Wahlen das Messer am Hals! Unser Land hat sich vom Staatenbund zum Bundesstaat entwickelt und mit einer Föderalististischen Politik Jahrhunderte überlebt und es ist zu wünschen, dass es weiterhin so bleibt! Hans Haueter, Oberwil