Das ist doch eine absolute Schwei…rei !
Kürzlich konnte man im BO vom 5. März 2010 lesen, dass eine Abgangsentschädigung für nicht mehr gewählte Regierungsstatthalter ausbezahlt wird.
Zitat: Das gilt für all jene, die nicht mehr für den Kanton – als Statthalter oder in anderer Funktion – arbeiten. Alle anderen erhalten eine Entschädigung – auch jene, die schon vor Ende ihrer Zeit als Statthalter einen neuen Job gefunden haben. In der Höhe von ca. 18 Monatslöhnen.
Ich frage mich, wie mancher Familienvater, der seinen Job aufgeben musste oder dem das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, auch eine Abgangsentschädigung erhielt?
Die Abgangsentschädigung kann verzögert oder in Tranchen ausbezahlt werden, dies ist nach Gesetz möglich.
Nur weiter so Kanton Bern, wir sind ja treue Steuerzahler ! Werner Buchs, Lenk