Durchsetzungsinitiative verletzt altes Grundrecht

Liebe Leserinnen und Leser, ich rufe Sie dazu auf, der Durchsetzungsinitiative bei der kommenden Abstimmung keine Chance zu geben. Sie möchte, dass bei uns niedergelassene Ausländer im Wiederholungsfalle eines Gesetzesbruches an ihre Heimatstaaten ausgeliefert werden. Eine derartig unterschiedliche Behandlung eines Gesetzesbrechers auf Grund seiner Herkunft steht klar gegen altes Grundrecht. Schon im mosaischen Recht wird festgehalten, «…es gelte gleiches Gesetz und gleiches Recht für euch und den Fremden» (4. Mose 15). Ja, mehr noch, wir sind dazu angehalten, «…den Fremden nicht zu bedrängen noch zu bedrücken» (2. Mose 22).

In der Schweizer Geschichte haben unsere Vorfahren jahrhundertelang dafür gekämpft, dass wir ein «einig Volk von Brüdern» werden gegen die Standesprivilegien (ca. von 1200–1850 n. Chr). Und nicht zu Unrecht sind wir Schweizer stolz darauf, ein Recht zu haben, vor dem alle gleich sind!

Stellen Sie sich einen Moment lang vor, was es bedeutet, wenn ein junger Syrer oder Eriträer, der hier in der Schweiz aufgewachsen ist, in seinen Ursprungsstaat zurückgeschafft wird! Er ist dort ja in keiner Weise zu Hause, hat kaum familiäre Banden, findet ein kriegsversehrtes Land vor, in dem es an Wohnung, gesundem Wasser und Arbeit fehlt. Ein auf diese Weise ausgesetzter Mensch fällt in eine beängstigende Isolation! In einem solchen Zustand kann ein derart Ausgewiesener doch fast nur dem Extremismus verfallen, um dann gerade das zu inszenieren, wovor sich bei uns viele Menschen fürchten: den Terror! Ängste bekämpfen wir am besten damit, dass wir nebst der Sorgfalt für unsere Ordnung auch Mutiges für Menschen auf der Schattenseite des Lebens tun! Klaus Völlmin, Grosshöchstetten