Eigenverantwortliches Handeln darf nicht mehr bestraft werden
Die zunehmende Einmischung des Staates in die Erziehung der Kinder ist entschieden abzulehnen. Immer mehr Vorlagen in unserem Staat sind jedoch von diesem einseitigen Geist – Delegation an den Staat – geprägt. So auch der Steuerabzug für Fremd-Betreuungsleistungen. Der Steuerabzug an sich ist dabei nicht das Problem, sondern die Tatsache, dass der Staat mit einseitigen Steuerabzügen das eine Familienmodell auf Kosten des anderen bevorzugt behandelt. Was besser ist für ein Kind, in der KiTa oder zu Hause aufzuwachsen, muss jede Familie selber entscheiden. Wer seine Kinder zu Hause betreut und dafür auf ein Einkommen verzichtet, soll steuerlich nicht mehr benachteiligt werden. Barbara Josi, Wimmis