Ein unehrliches Gesetz!
Die Digitalisierung ist weltweit auf dem Vormarsch und macht an der Landesgrenze keine Ausnahme. Am 28. September 2025 kann sich der Souverän über das Bundesgesetz betreffend elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz) befassen sowie abstimmen.
Bundesrat und Parlament sind der Meinung, das neue Gesetz schaffe die Grundlage für einen staatlichen elektronischen Identitätsnachweis, damit die Schweiz mit der Digitalisierung Schritt halten kann. Mit dem neuen Gesetz liegen die Verantwortung und die technische Infrastruktur beim Bund.
Der Bund, Entwickler und Hüter von IT-Projekten? Zahlreiche Informatikprojekte wie Insieme (Projekt von der Eidgenössischen Steuerverwaltung) oder Mistra (Projekt des Bundesamtes für Strassen), sind in den letzten Jahren kläglich gescheitert und verbrauchten Millionen von Steuergeldern. Der Alltag beweist, dass sich kaum jemand digital ausweisen muss und die Freiwilligkeit, wie auch die Überwachung schleichend und geräuschlos installiert wird.
Dazu kommt, dass der Artikel 32 im neuen Bundesgesetz sowie Abstimmungstext besorgniserregend durch das Parlament gezimmert wurde. Hier der Wortlaut: «Zur Ausführung völkerrechtlicher Verträge über Gegenstände nach Absatz 1 erlässt der Bundesrat die erforderlichen Bestimmungen». Mit anderen Worten, wenn das neue Gesetz angenommen wird, kann der Bundesrat selbstständig eine rechtsverbindliche Vereinbarung (EU oder internationale Organisationen) bezüglich Digitalisierung (zB. Freiwilligkeit oder Überwachung) ohne Parlament und Bevölkerung bestimmen. Ein schlangenzüngiges Gesetz, das einer direkten Demokratie nicht würdig ist!
Ein wuchtiges Nein zum neuen E-ID Gesetz!
Thomas Klossner, Latterbach