Beschwerde Kantonal Bernischer Drogistenverband gegen Swissmedic

Elf Monate gebraucht – und Job nicht gemacht

Der Kantonal Bernische Drogistenverband nimmt Kenntnis davon, dass das Bundesgericht die Beschwerde gegen Swissmedic abgewiesen hat. In der mehrseitigen Begründung hat sich das Bundesgericht darauf beschränkt, die Gegebenheiten juristisch darzulegen. Alle Seiten waren sich in diesem Verfahren ziemlich einig, dass die Heilmittelgesetzgebung in sich selbst ziemlich gefestigt erscheint. Die Gesetze überlassen den Behörden einen erheblichen Spielraum, und diese werden durch Swissmedic und das BAG so ausgelegt, dass im Markt keine klaren Abgrenzungen mehr festgestellt werden können.

Dank diesen ungenügenden Abgrenzungskriterien können keine klaren Leitplanken zwischen Heilmittel und Nahrungsergänzungen oder Medizinprodukten mehr festgestellt werden. In diesem Bereich herrschen chaotische Zustände und die Behörden schauen zu.

So schreibt Swissmedic in ihrer Verwaltungsgerichts Beschwerde vom 13. Februar 2009: «Dass sich Lebens- und Arzneimittel trotz ausführlichen Gesetzes- und Verordnungsrecht, das namentlich beiderseits Kollisionsnormen enthält, nicht immer eindeutig je einer Gruppe zuordnen lassen, liegt in der Natur der Sache.»

So ziehen die Behörden diese passive Haltung (es ist nichts zu machen… aber gesetzlich korrekt) durch, und die Grossverteiler nützen das Vakuum aus.

Das Resultat: 400 Mikrogramm Folsäure Präparate sind «Apothekenpflichtig», und 600 Mikrogramm Präparate werden im Coop in der Selbstbedienung verkauft.

Auch innerhalb der Heilmittelabgrenzungen bestehen Unklarheiten, die die Naturheilmittel, speziell homöopathische Produkte, teilweise benachteiligen und demnach den Markt verfälschen. Auch hier wurden die Gesetze so abgefasst, dass den Behörden einen grossen Spielraum zugestanden wird. Das Resultat sind unlogische Produkte-Einteilungen – aber eben innerhalb dem gesetzlichen Spielraum.

Mit dem Gang an das Bundesgericht wollte der Kantonal Bernische Drogistenverband dem Bundesgericht die Möglichkeit geben, sich zum Gesetz und seinen Auswirkungen zu äussern. Mit dem formalistischen Urteil hat es das Gericht verpasst, den Behörden und der Politik mit einem Hinweis die Schwachstellen aufzuzeigen, und damit den Weg für vernünftige Lösungen zu ebnen.

Elf Monate hat das Gericht gebraucht um festzustellen, dass die eidgenössische Gesetzgebung mit der kantonal bernischen Gesetzgebung übereinstimmt. Eine skandalös lange Zeit um nichts zu entscheiden. Peter Eberhart, Präs. KBD