Entscheid Schloss Blankenburg fraglich

Der Entscheid des Regierungsrates, das Schloss an die Interessengemeinschaft zu verkaufen ist für mich nicht nachvollziehbar. Dem Kanton ist ein privater Investor scheinbar nicht willkommen, zumal dieser mehr Geld in die Kasse gebracht hätte und sogar auch die Wünsche der IG in seinem Konzept berücksichtigt hätte. Die Chance der Aufwertung von Zweisimmen im Bereich gehobener Hotellerie wurde mit diesem Entscheid auch begraben. Ich bin überzeugt, dass mit diesem Entscheid der Steuerzahler früher oder später für die Unterhaltskosten, die die IG nicht mehr tragen kann, aufkommen muss. Somit wären wir wieder da wo heute, nur auf der Ebene der Gemeinden und nicht des Kantons. Der Kanton hätte das Schloss, wenn er schon keinen Privaten berücksichtigen wollte, der IG zu einem kleinen symbolischen Betrag übergeben können. Die IG könnte somit den Kaufpreis von über einer Million künftig für den nicht zu unterschätzenden Unterhalt dieser Liegenschaft einsetzen. Hans Peter Flückiger, Lenk