Ist die Änderung des Tierseuchengesetzes nötig?
Bis jetzt hatten wir in der Schweiz ein vernünftiges und gut funktionierendes Tierseuchengesetz. Nun soll den Bundesstellen und dem Bundesrat durch eine Erneuerung mehr Macht zukommen, und wir können durch unglückliche Bundesratsverhandlungen vom Ausland fremdbestimmt werden. Haben wir dies wirklich nötig?
Die überall verpönte Blauzungen-Impfung hat gezeigt, dass das Handeln der Kantone und des Bundes auf keine Art und Weise verstärkt werden muss. Im Gegenteil, Landwirte wurden gezwungen und zum Teil gebüsst, Tierärzte mussten diese Impfaktion gezwungenermassen vollziehen. Ich begreife wirklich nicht, dass der Bauernverband diese Änderung des Tierseuchengesetzes so massiv unterstützt. Offenbar ist die Zusammenarbeit mit der Basis sehr lückenhaft, sonst müssten doch die Verantwortlichen die Haltung ihrer Mitglieder kennen. Befürworter, die das Ganze schmackhaft machen wollen, argumentieren, die Finanzierung sei dann beim Bund. Wer Artikel 31a im Abstimmungsbüchlein liest, begreift sofort, dass der Bund die Kosten über zuvor eingezogene Abgaben und direkt den Landwirten verrechneten Gebühren decken will. Weiter erhält der Bundesrat freie Hand in Tierseuchenangelegenheiten völkerrechtliche Verträge mit dem Ausland abzuschliessen, was bei den momentanen Verhandlungskünsten unserer Landesregierung nicht gerade für unser Land und uns Bürger spricht. Einmal mehr ist die Landwirtschaft der Verliererrolle untergeordnet. Aus diesen Gründen sowie aus unabgeklärten oder verschwiegenen Ereignissen von Impfschäden ist diese Änderung des Tierseuchengesetzes mit NEIN zu beantworten! Die vielen Landwirte wie auch Tierärzte, die sich über die unsinnige Blauzungen-Impfung beklagt oder aufgeregt haben, sind jetzt gebeten, auch ein paar Zeilen zu verfassen, denn jetzt ist die Zeit, um die Diskussion zu führen. Lorenz Dreyer Weissenburg