Nationalrat Erich von Siebenthal

Keine falsche Sicherheit

Eine Annahme der Tierschutzanwaltinitiative verhindert Tierquälerei nicht – sie kommt erst nach einer Tat zum Zug. Sie sorgt aber im Gegenzug für langwierige und teure Verfahren.

Die Schweizer Rechtssprechung ist im Tierschutzbereich schon heute vorbildlich, Taten wird schnell nachgegangen. Das Augenmerk ist auch weiterhin auf den raschen und konsequenten Vollzug der bisherigen, sehr strengen Gesetze zu legen. Alle Instrumente für einen leistungsfähigen und konsequenten Tierschutz sind vorhanden.

Unser Land hat weltweit das strengste Tierschutzgesetz, das genügt. Eigenverantwortung ist zu stärken, und nicht Kontroll- und Vollzugsorgane. Die Kantone haben schon heute die Möglichkeit, Tieranwälte einzusetzen. Lassen wir die Kompetenz auch in Zukunft bei den kantonalen Behörden.

Der Ständerat hat die Initiative mit 30 zu 6 Stimmen und der Nationalrat mit 130 zu 50 Stimmen abgelehnt. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun, Ablehnung der Initiative. Erich von Siebenthal,

Nationalrat, Gstaad