Keiner will den uferlosen Bau von Zweitwohnungen

Die Initiative hat vor, ungeachtet der örtlichen Verhältnisse und ohne Rücksicht auf die bestehende Struktur schweizweit den Zweitwohnungsbestand auf 20% zu beschränken. Macht das wirklich Sinn?

Anfang der Achtziger Jahre trat das Bundesgesetz über die Raumplanung in Kraft. Bund, Kantone und Gemeinden erhielten die Pflicht, dass der Boden haushälterisch genutzt werde. Das wurde nicht von allen Kantonen und Gemeinden gleich gut umgesetzt. Auch unsere Region steht diesbezüglich nicht mit den besten Noten da. Ende 2011 hat das Parlament reagiert und ein revidiertes Raumplanungsgesetz ist in Kraft getreten. Die Kantone mit den Regionen und den Gemeinden sind nun gefordert, bis Ende 2014 Massnahmen zu ergreifen. In den kantonalen Berg- und Planungsregionen, speziell auch im Berner Oberland, müssen so genannte RTEK (Regionale touristische Entwicklungskonzepte) erstellt werden, welche konkrete Aufgaben enthalten.

Die Regionen gemeinsam mit den Gemeinden, den Bergbahnen und Tourismus-Destinationen sind gefordert ihre Planungen zusammenzuführen und in einen Bezug zu bringen zum Raumplanungsgesetz.

Die Regionen, Gemeinden und erwähnten touristischen Leistungserbringer sind stark gefordert, die Zielsetzungen bis 31.12.2013 zu erreichen. Dabei ist die Eruierung des eigentlichen Zweitwohnungsanteils nur eine von mehreren Herausforderungen. In unserer Region sind die Zweitwohnungsbestände relativ hoch und die Gemeinden sind vom Kanton gefordert, den Stand folgender Ziele bis Ende 2013 konkret anzugehen:

Den Bestand neuer Zweitwohnungen einzuschränken. Die Hotellerie zu fördern und preisgünstige Erstwohnungen zu realisieren. Eine bessere Nutzung der Zweitwohnungen zu realisieren.

Differenziert sind Aussagen zu machen u. a. zum Bestand von Angeboten wie Baugebieten, touristische Infrastrukturen, Verkehrsflüssen usw.

Für die regionalen Zielvorstellungen zu Beherbergung, dem Umgang mit Baugebietsreserven, den touristischen Infrastrukturen aber auch dem Umgang mit Schutzgebieten sind Massnahmen auf regionaler und kommunaler Ebene zu definieren.

Behördenverbindlich werden die RTEK mit der Überführung in Regionalen Richtplanungen (RGSK Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept).

Initiative ist unnötig und abzulehnen weil:

– Die Schweiz hat mit dem neuen Raumplanungsgesetz ein griffiges Instrument geschaffen, welches die Kantone, Regionen und Gemeinden zu Massnahmen in der Thematik zwingt.

– Die Vorbereitungen und Arbeiten in vollem Gang sind und Massnahmen aller Beteiligten, also inklusive der touristischen Leistungserbringer bis Ende 2014 erarbeitet werden müssen.

– Eine Zwanzigprozent-Klausel in der Initiative das Problem verschärft und nicht löst.

– Differenzierte Massnahmen auf Regions- und Gemeindeebene, zusammen mit den touristischen Leistungserbringern in der Initiative nicht enthalten sind.

– Die Initiative keine Differenzierung der unterschiedlichen, regionalen Verhältnisse zulässt. Walter Zeller, Lenk