Kritik aus der Distanz – mit verzerrter Optik

Der Leserbrief zum geplanten Gygerrain-Projekt muss kritisch hinterfragt werden. Die Aussage, dass eine «verbindliche Erstwohnungsnutzung» fehle, ist schlicht falsch: Der Zweitwohnungsanteil ist auf maximal 20% beschränkt. Es dürfen somit höchstens vier Wohnungen als Zweitwohnungen genutzt werden, alle übrigen Wohnungen sind als Erstwohnungen vorgesehen. Damit hat der Gemeinderat eine zwingend einzuhaltende Obergrenze für Zweitwohnungen festgelegt.

Wer wie der Leserbriefschreiber seit 37 Jahren eine Zweitwohnung in Faulensee besitzt, sollte sich bewusst sein, dass die eigene Wohnsituation nicht unbedingt mit jener der einheimischen Bevölkerung vergleichbar ist. Wenn man selbst von einer attraktiven Wohnlage profitiert, gleichzeitig aber ein Projekt kritisiert, das an einem privilegierten Standort neue Wohnmöglichkeiten schaffen soll, wirkt das zumindest widersprüchlich. Eine gewisse Zurückhaltung bei der Beurteilung anderer Interessen wäre angebracht.

Auch sollten die Kritiker zur Kenntnis nehmen, dass das involvierte Spiezer Architekturbüro nicht nur hochwertige Wohnprojekte plant, sondern aktuell auch an einem Mehrfamilienhaus in der Bürg mit sozialem Wohnungsbau beteiligt ist.

Unterschiedliche Wohnbedürfnisse verlangen unterschiedliche Lösungen und Standorte. Eine bevorzugte Lage wie der Gygerrain ist nicht automatisch der geeignete Ort für jedes Wohnungsangebot – genauso wenig darf man daraus ableiten, dass hochwertige Wohnprojekte grundsätzlich unerwünscht seien.

Ebenso greift die Kritik am Renditeinteresse des Investors zu kurz. Solche Projekte benötigen Kapital, Fachwissen und unternehmerischen Mut. Dass ein Investor dabei einen wirtschaftlichen Erfolg anstrebt, ist keineswegs verwerflich. Besonders dann nicht, wenn es sich um einen Investor aus der Region handelt, der hier investiert und unternehmerische Risiken eingeht. Ihm einen möglichen Gewinn grundsätzlich abzusprechen, ist keine sachliche Argumentation.

Die Fragen des Ortsbilds, des Naturschutzes, der Erschliessung und der Raumplanung wurden sorgfältig geprüft. Die Restfläche der bestehenden Bauzone am Rand von Faulensee optimal zu nutzen, entspricht einem haushälterischen Umgang mit dem knappen Gut Boden. Das eidgenössische Raumplanungsgesetz fordert die effiziente Bodennutzung sowohl in Ortszentren wie auch am Siedlungsrand.

Eine lebendige Gemeinde braucht nicht nur bezahlbaren Wohnraum, sondern auch den Mut, durchdachte Entwicklungen zu ermöglichen. Entscheidend ist nicht, ob ein Investor mit einem Projekt Geld verdienen kann, sondern ob das Vorhaben die planerischen Anforderungen erfüllt und für die Gemeinde einen vertretbaren Mehrwert schafft. Darüber sollte die Diskussion geführt werden. , Mitglied GGR, Spiez