Natur- und Landschaftsschutz ist nicht verhandelbar

Der Versuch von Bruno Martig (Simmental Zeitung vom 15. Oktober 2026), sachliche Kritik am Projekt Gygerrain in Faulensee als «Kritik aus der Distanz mit verzerrter Optik» abzutun, ist zu einfach: Über 60 Personen aus Faulensee wehren sich formell. Sie alle teilen die Überzeugung, dass eine Umzonung (ZPP) einem klaren öffentlichen Interesse dienen muss, was hier nicht der Fall ist.

Exklusiver Wohnraum am Steilhang bedient private Renditeinteressen, nicht die Allgemeinheit. Die Raumplanungslogik hinkt: Das Raumplanungsgesetz fordert primär Verdichtung zentrennah an ÖV-Knoten, wo ausgebaute Infrastruktur vorhanden ist – nicht am peripheren Ortsrand über 1,2 km von Primarschule, Volg und Busstation entfernt. Zudem stellt Art. 3 RPG den Schutz von Natur, Wald und Ortsbild auf dieselbe Stufe wie die Verdichtung. Am Gygerrain wird der Waldabstand zum 2021 als Naturschutzreservat «Bürg» erklärten Gebiet auf 20 m (Einstellhalle auf 5 m) reduziert, 2100 m² geschütztes Feldgehölz werden gerodet und die Magerwiese mit Orchideen-Zeigern belastet. Mit exakt 29,4 m Gebäudehöhe wird die Hochhausgrenze (30 m) knapp unterschritten, um strengste Brandschutzauflagen (Sprinkler, nicht brennbare RF1-Fassaden – eine Holzfassade ist standardmässig nicht zulässig!, Schwerlast-Feuerwehrzufahrten, Sicherheitstreppenhäuser etc.) einzusparen. An schwer zugänglicher Hanglage direkt am Waldrand wird der bauliche Brandschutz – gerade in Zeiten zunehmender Trockenperioden – jedoch zur Überlebensfrage. Auch geologisch bleiben am verkarstungsgefährdeten Gipshang elementare Fragen offen; ein blosser geologischer Kurzbericht genügt nicht. Zudem gewährt der Gemeinderat 20% Zweitwohnungen als Ertragsbooster – bei einer Dichte von bereits über 20% in Faulensee. Ohne Mietwohnungsquote schützen Erstwohnsitz-Deklarationen nicht vor «kalten Betten».

Bauen an sich wird gar nicht abgelehnt: Eine Entwicklung im Rahmen der bestehenden Wohnzone W2S (kleinteilige Chalet-Struktur), wie sie die Bevölkerung 2013 bewusst beschlossen hat, ist vollkommen unbestritten. Schutzgesetze und Sicherheitsstandards dürfen jedoch nicht als Verhandlungsmasse für ein privates Renditeprojekt geopfert werden.

René E. Häsler