Nein zum Ausländerstimmrecht
Am 26. September 2010 kommt die kantonale Volksinitiative «zäme läbe – zäme schtimme» zur Abstimmung. Tönt gut, ist aber klar abzulehnen!!
Die Initiative verlangt die Verankerung eines neuen Absatzes in der bernischen Verfassung. Den Einwohnergemeinden soll die Kompetenz eingeräumt werden, Ausländerinnen und Ausländer das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht zu geben, wenn diese das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, ununterbrochen seit zehn Jahren in der Schweiz und seit fünf Jahren im Kanton Bern wohnen. Das Ausländer-Stimmrecht war im Kanton Bern schon ein Thema und ist bisher immer klar gescheitert. Tatsache ist, dass nach dem schweizerischen und dem kantonalen Verfassungsrecht das Stimm- und Wahlrecht untrennbar mit dem Bürgerrecht verbunden ist. Das heisst, wer dieses Recht hat, kann es auf allen staatlichen Ebenen Gemeinde, Kanton, Bund ausüben. Mit dem Herauslösen des Stimm- und Wahlrecht für einzelne Gruppen schafft die Initiative einen Zustand, der mit unseren demokratischen Rechtsempfinden kollidiert. Gehören doch Rechte, Pflichten und Verantwortung zusammen.
Das Stimm- und Wahlrecht ist kein Mittel zur Integration, sondern ein Recht in unserem demokratischen System. Oder soll jemand mitbestimmen können, unabhängig davon, ob er die demokratischen Prinzipien des Landes kennt oder die Sprache versteht? Der Vorlage ist eine klare Absage zu erteilen!!
Thomas Knutti, Grossrat, Weissenburg