Offener Brief an die Reformierte Kirche Bern-Jura-Solothurn
Sehr geehrte Frau Pörksen Roder
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 21. März 2018 haben wir im Bernischen Grossen Rat die Revision des Landeskirchengesetzes gutgeheissen. Die Landeskirchen im Kanton Bern haben somit weiterhin sehr gute Rahmenbedingungen für die Zukunft, namentlich auch, was die Finanzierung betrifft. So haben wir bürgerliche Grossräte in der überwiegenden Mehrheit die Anträge abgelehnt, welche die Landeskirchen schlechter gestellt hätten. So etwa den Rückweisungsantrag der Grünliberalen Partei. Auch die wiederkehrenden Motionen, welche etwa eine Abschaffung der Kirchensteuern für juristische Personen (Unternehmen) fordern, haben wir bisher immer deutlich abgelehnt. Auch die Stärkung der organisatorischen Unabhängigkeit vom Staat haben wir in diesem Gesetz bejaht. Zusammengefasst kann man sagen: Wir standen in allen Teilen glasklar zu den Landeskirchen.
Der damalige Kirchendirektor Christoph Neuhaus rief uns in der Eintretensdebatte dazu auf, die beiden Worte zu beherzigen, die der Heilige Benedikt von Nursia mit Verantwortung verband: «discretio» und «aequitas». «Discretio» bedeutet, das rechte Mass zwischen «zu viel» und «zu wenig» zu finden. Und «aequitas» meint, den verschiedenen Aspekten einer Sache im Ganzen gerecht zu werden. Wir haben diesen Rat befolgt und sind mit der Revision des Landeskirchengesetzes den Weg der «aequitas» gegangen.
Dieser weise Weg der «aequitas» würde eigentlich auch den Verantwortungsträgern der Reformierten Landeskirchen gut anstehen. Leider müssen wir bürgerlichen Politiker feststellen, dass namentlich die Reformierte Kirche Bern-Jura-Solothurn (refbejuso) diesen Weg des richtigen Masses zunehmend verlässt.
Die Refbejuso mischt sich immer mehr in das politische Alltagsgeschäft ein. Und nimmt hier ebenso eindeutig Partei. Partei für die Ansichten der rot-grünen Parteien. Das stellen wir namentlich auch im Vorfeld der Volksabstimmungen vom 29. November fest. Sowohl der Synodalrat wie auch zahlreiche lokale Kirchgemeinden weibeln wie die Marktschreier im Tempel (Johannes 2,13–16) für die so genannte «Konzernverantwortungsinitiative». Ja, sie weibeln nicht nur, sie missbrauchen das «Haus des Herrn» als riesige Plakatsäulen für ein irdisches politisches Thema.
Wir wollen uns an dieser Stelle nicht auf eine inhaltliche Debatte über die «Konzernverantwortungsinitiative» einlassen. Nur so viel: Die Stossrichtung der darin formulierten Ziele sind sicher ehrbar. Aber wir sind ebenso der Überzeugung, dass die Initiative im Falle einer Annahme kaum Wirkung, dafür aber viel Kollateralschäden anrichten würde und mit Blick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in Entwicklungsländern gar kontraproduktiv sein wird.
Wohlgemerkt: Kirchen dürfen auch aus unserer Sicht politisch sein. Aber nicht parteiisch. Und vor allem ist Politik nicht ihr Kerngeschäft. Die Momente, in denen es nicht nur zulässig, sondern sogar notwendig ist, dass sich die Kirche auch politisch äussert, sind rar. Die «Barmer Theologische Erklärung» von 1934 unter Federführung von Karl Barth etwa war ein solcher Moment, in dem es richtig war, dass die Kirche sich zur politischen Situation äussert. Wenn sich die Kirche aber gefühlt zu jeder zweiten Sachabstimmung politisch und dazu noch einseitig äussert, dann verliert ihre Stimme als «Salz der Erde» (Matthäus 5,13–16) ihre Kraft.
Zudem stellt sich für uns auch noch die Frage, wie demokratisch die einseitige politische Stellungnahme für die Sachabstimmung vom 29. November zustande gekommen ist?
Uns ist nicht bekannt, dass es eine Basisbefragung oder gar eine Urabstimmung zu dieser Abstimmungsparole der Kirche gegeben hätte. Gerade in den ländlichen Gebieten des Kantons Bern, wo sowohl der Anteil der Kirchgänger wie der Kirchenmitglieder substanziell höher ist als in den städtischen Gebieten, stimmen und wählen der überwiegende Teil der Kirchenmitglieder bürgerlich. Wenn man dann von unseren Unternehmen schon demokratische und rechtsstaatliche Gepflogenheiten im Handel mit dem Ausland einfordert, dann sollte man schon auch dafür sorgen, dass bei wichtigen politischen Weichenstellungen im eigenen Haus diese auch eingehalten werden.
Wir bedauern die zunehmende Konfrontation der Kirche mit der Wirtschaft, welche mit ihren Steuern nicht unwesentlich die soziale Tätigkeit der Kirchen ermöglicht und weisen Sie daraufhin, dass diese Rechtslage nicht in Stein gemeisselt ist.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und noch mehr auf Ihre Einsicht und verbleiben mit freundlichen Grüssen.
,
Unterlangenegg,
Barbara Josi, Wimmis,
Anne Speiser, Zweisimmen,
Thomas Knutti, Därstetten
und 46 weitere Grossräte