Private können zur Erhebung von Parkgebühren gezwungen werden

Anfang März orientierte der Gemeinderat Zweisimmen über die Parkplatzbewirtschaftung. Mit dieser Bezeichnung meint er ganz einfach das Kassieren von Parkplatzgebühren. Er fügt hauptsächlich drei Gründe dafür an: Keine Dauerparker auf den Parkplätzen, mehr Geld in der Gemeindekasse und er möchte mit dieser Gebühr das Verursacherprinzip einführen. Die Blaue Zone im Zentrum soll beibehalten, aber auf alle Wochentage ausgedehnt werden. Einen Langzeitparkplatz soll es nur noch beim weit vom Dorf entfernten Schwimmbad geben. Weil der Parkplatz beim Schwimmbad – vor allem an den Sommertagen – bereits heute schon sehr voll ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser Parkplatz für Dauerparker im Sommer geeignet ist – im Winter ist er sogar eine Zumutung.

Es sprechen sehr viele Gründe gegen Parkplatzgebühren, hier einige davon:

– Wo sollen die Pendler ihr Auto abstellen? Zwingen wir diese nicht dazu, ganz auf den Zug zu verzichten?

– Wie die grosse Politik, hat auch Zweisimmen zentralisiert. Vom Zentrum abgelegene Eltern, die ihre Kinder zum Kindergarten oder in die Schule bringen, können diese nun nicht mehr begleiten, um z. B. mit den Lehrkräften etwas zu besprechen, ohne dass sie für den Parkplatz zahlen müssen.

– Mitglieder des Fussballklubs oder des Turnvereins würden zur Kasse gebeten.

– Ebenso alle Besucher von Veranstaltungen wie z. B. Theater, Hobbykünstlermarkt oder Kleiderbörse, die im Gemeindesaal stattfinden, oder Besucher der Bibliothek.

– Unsere treuen Feriengäste schätzen das kostenlose Parkieren. Sollen wir diese in unserer ohnehin schon teuren Ferienregion nun auch noch zur Begrüssung «abzocken»?

– Auch Wanderer würden zusätzlich zum happigen Gondelbahn-Billett auf dem Parkplatz zum Geldbeutel greifen müssen.

– Falls es für Skifahrer Vergünstigungen geben sollte, dann gibt es eine Ungerechtigkeit gegenüber Saisonkartenbesitzern, welche diese nicht bekommen!

– Auch die BLS sollte nach Aussagen des Gemeinderates ihren Kunden eine Rückerstattung gewähren, warum wurde dies bis heute nicht schon gewährt?

– Was geschah mit dem Geld, welches Dorfliegenschaftsbesitzer bereits als Parkplatzersatzabgabe leisteten?

Das Verursacherprinzip mag zwar sinnvoll sein, wird in diesem Fall aber nur vorgeschoben, um gierig nach zusätzlichen Einnahmen zu lechzen. Warum sollen Mütter, die am Nachmittag ihre Kleinkinder aus den Bäuerten zum Turnen oder zum Fussballspielen begleiten, bezahlen müssen, während die Männer am Abend gratis parkieren können? Wird es für die Lehrer eigene Parkplätze geben oder müssen diese, wie die Angestellten der Dorfgeschäfte, Dauerparkkarten kaufen?

Wir haben in Zweisimmen keine Parkplatzprobleme, diese werden nur herbeigeredet. Es ist schwer, in Zweisimmen gute Fachkräfte zu finden und auch mehr Gäste wären sehr willkommen. Warum sollen wir unseren gästefreundlichen Ort mit neuen, unnötigen Gebühren schwächen? Ungerecht ist diese auch gegenüber den Bewohnern der Bäuerten. Diese haben zum Teil gar nicht die Möglichkeit, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ins Dorf zu kommen und nicht jeder (hier vor allem die Mütter) mögen mit Velo und Anhänger plus vielleicht zwei Kindern bei Wind und Wetter ins Dorf fahren. Ist das das Verursacherprinzip?

Zweisimmen sollte sich nicht mit Städten vergleichen – es muss bewusst menschlich bleiben. Zweisimmen wirbt als Feriendorf für Familien. Diese reisen grösstenteils mit dem Auto an. Seien wir doch weiterhin eine Ferienregion, welche die Gäste willkommen heisst und nicht als erstes mit Parkplatzgebühren schockt – oder wechseln wir gleich zur professionellen Gäste-Vertreibung?

Selbst in deutschen Grossstädten ist das Parkieren, wenn nicht direkt im Zentrum, grösstenteils kostenlos. Wie wollen wir diesen Touristen erklären, dass sie gerade hier im ländlichen Zweisimmen bezahlen sollen?

Die Parkplatzgebühren wurden bereits zwei Mal von den Stimmbürgern an der Gemeindeversammlung abgelehnt. Trotzdem bringt der Gemeinderat nun nochmals ein neues (verschärfteres) Vernehmlassungsverfahren mit automatischem Inkrafttreten. Mit einem neuen Paragrafen, bei dem der Gemeinderat die Möglichkeit hat, Privatpersonen oder Firmen zu Parkplatzgebühren zu zwingen, greift er sogar ins Privateigentum seiner Bürger ein. So kann einem Geschäft sogar vorgeschrieben werden, dass seine Kunden nicht mehr gratis parkieren dürfen.

Bis am 8. April 2013 kann jeder noch im Mitwirkungsverfahren diese Vorbereitungen zur Planwirtschaft beeinflussen. Zum Glück betrifft mich dies persönlich kaum, weil ich im Dorf wohne. Allerdings könnte es sein, dass sich die Nachbargemeinden «rächen» und wir nirgends mehr im Obersimmental oder Saanenland gratis unser Auto abstellen können. Der Aufwand/Ertrag steht in keinem Verhältnis und Steuerzahler wie Gäste haben nur Ärger damit. Fabian Kopp, Zweisimmen